Montag bis Freitag (Wochenende nach Absprache)
09:30 - 13:30
14:00 -18:00
Die „cédula“ ist ein Dokument, das vom Inselrat (Consell de Mallorca) ausgestellt wird und das den
Nachweis erbringt, dass ein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude die Mindestanforderungen an
Größe, technischen Anschlüssen und sanitären Einrichtungen erfüllt. Sie ist damit ein staatliches
Kontrollinstrument, was auch daran deutlich wird, dass Wasser, Abwasser, Strom, Gas und
Telefonanschluss nur eingerichtet werden dürfen, wenn eine „cédula“ vorliegt.
Es gibt drei Arten von einer Cédula:
Laufzeitder “cédula”: 10 Jahre und danach muss sie verlängert werden.
Laufzeitder Ausstellung einer „cédula“: Im Normalfall 10‐15 Tage, in ländlichen Gebieten zwischen 1 ‐ 2 Monaten.
Ausstellungsgebühr:
12,02 € für Wohngebäude.
24,04 € für Lokale.
6,01 € für Plätze in Wohngebäuden.
0,66 € für Duplikate.
Weitere Gebühren: 3,31€ pro beglaubige Unterlagen.
-Für die „cédula de primera ocupación“,benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug.
b) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten.
c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden,
unterschrieben vom Architekten
d) Baugenehmigung
e) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra)
f) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) und Bestätigung der Bewohnbarkeit
(certificado de habitabilidad) ausgestellt vom Bauleiter und vom Architekten unterschrieben
-Für eine „cédula de renovación“ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
a) Kopie des Kaufvertrages, Escritura oder Grundbuchauszug
b) Letzte “cédula” oder wenn nicht verfügbar:
‐ Beistädtischen Immobilien eine Stromrechnung
‐ Beiländlichen Immobilien reicht eine Stromrechnung nicht, man muss ebenso eine Kopie
des Kaufvertrages sowie die Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) des
Architektenund der Gemeinde einreichen (das Datum der Fertigstellung muss darauf zu
sehen sein, damit der Inselrat eine vorherige “cédula” finden kann – immer wenn vor dem
Jahr 1992)
c) Bestätigung der Bewohnbarkeit durch denArchitekten
d) Ein aktuelles Foto der Immobilie,datiert und unterschrieben vom Architekten
e) Ein Lageplan der Immobilie mit denKatasterdaten unterschrieben vom Architekten
Die Unterlagen c) d) e) werden vom Architekten vorbereitet, dieser benötigt dafür folgende Dokumente:
1. Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) oder Baugenehmigung
2. Vorherige “cédula” oder eine Stromrechnung
Orientative Preise des Architekten: 180 € +MwSt. im Falle dass der Architekt nur die Unterlagen c) d) e) vorbereitet; der Eigentümer muss dannaber selbst den Antrag beim Inselrat einreichen. 250 € + MwSt. mit allen Formalitäteninklusive.
-Für Duplikate der „cédula„ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug,
b) Schriftliche Erklärung dass kein Umbau stattgefunden hat (beigefügtes Dokument)
c) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Eigentümer
-Für die „cédula de primera ocupación“,benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
b) Ein aktuelles Foto der Immobilie,datiert und unterschrieben vom Architekten
c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden,
unterschrieben vom Architekten
d) Baugenehmigung
e) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra)
f) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) und Bestätigung der Bewohnbarkeit
(certificado de habitabilidad) ausgestellt vom Bauleiter und vom Architekten unterschrieben
-Für die „cédula por carencia“, benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
b) Ein aktuelles Foto der Immobilie,datiert und unterschrieben vom Architekten
c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden,
unterschrieben vom Architekten
d) Bestätigung der Bewohnbarkeit (certificado de habitabilidad)
e) „Certificado de situación urbanística“ welches bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Für die Beantragung des "CERTIFICADO DE SITUACIÓN URBANÍSTICA" müssen folgende Anforderungen
erfüllt werden:
Kontakt und Öffnungszeiten:
Cédulas de Habitabilidad.
Departamento de Territorio del Consell de Mallorca. General Riera, 113, 1º piso.
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