Finden Sie Ihr Wunschobjekt
image
Unterstützen Sie Menschen bei der Erfüllung ihrer Träume

Starten Sie Ihre Maklerkarriere bei Engel & Völkers

image
Verkaufen Sie Ihre Immobilie mit erstklassigem Service

Diskret, schnell und mit langjähriger Marktkenntnis.

Engel & Völkers Lizenzpartner Llucmajor > Blog > Immobilien kaufen auf Mallorca - Die Bewohnbarkeitsbescheinigung

Immobilien kaufen auf Mallorca - Die Bewohnbarkeitsbescheinigung

 Llucmajor, Mallorca
- Comprar_vender_casas_Cedula_habitabilidad_Mallorca_570 px.jpg

Die „cédula“ ist ein Dokument, das vom Inselrat (Consell de Mallorca) ausgestellt wird und das den
Nachweis erbringt, dass ein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude die Mindestanforderungen an
Größe, technischen Anschlüssen und sanitären Einrichtungen erfüllt. Sie ist damit ein staatliches
Kontrollinstrument, was auch daran deutlich wird, dass Wasser, Abwasser, Strom, Gas und
Telefonanschluss nur eingerichtet werden dürfen, wenn eine „cédula“ vorliegt.

Es gibt drei Arten von einer Cédula:

  • Erstbezug (Primera ocupación): bei Erstbezug. (Wenn ein Gebäude erstmals fertig gestellt wurde), an-
    oder umgebaut wurde oder deine Nutzungsänderung im mehr als 60% der bebauten Fläche vollzogen wurde.
  • Verlängerung (Renovación): Die Verlängerungsbescheinigung ist nach Ablauf von zehn Jahren zu beantragen.
  • Karenz (Carencia): Wenn die Bauarbeiten an dem fraglichen Gebäude vor dem 1. März 1987 erfolgt sind und
    das Gebäude noch nie eine "Cédula" hatte.

Laufzeitder “cédula”: 10 Jahre und danach muss sie verlängert werden.

Laufzeitder Ausstellung einer „cédula“: Im Normalfall 10‐15 Tage, in ländlichen Gebieten zwischen 1 ‐ 2 Monaten.

Ausstellungsgebühr:

12,02 € für Wohngebäude.
24,04 € für Lokale.
6,01 € für Plätze in Wohngebäuden.
0,66 € für Duplikate.
Weitere Gebühren: 3,31€ pro beglaubige Unterlagen.

-Für die „cédula de primera ocupación“,benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug. 
b) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten.
c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden,
unterschrieben vom Architekten
d) Baugenehmigung
e) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra)
f) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) und Bestätigung der Bewohnbarkeit
(certificado de habitabilidad) ausgestellt vom Bauleiter und vom Architekten unterschrieben

-Für eine „cédula de renovación“ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrages, Escritura oder Grundbuchauszug
b) Letzte “cédula” oder wenn nicht verfügbar:
‐ Beistädtischen Immobilien eine Stromrechnung
‐ Beiländlichen Immobilien reicht eine Stromrechnung nicht, man muss ebenso eine Kopie
des Kaufvertrages sowie die Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) des
Architektenund der Gemeinde einreichen (das Datum der Fertigstellung muss darauf zu
sehen sein, damit der Inselrat eine vorherige “cédula” finden kann – immer wenn vor dem
Jahr 1992)
c) Bestätigung der Bewohnbarkeit durch denArchitekten
d) Ein aktuelles Foto der Immobilie,datiert und unterschrieben vom Architekten
e) Ein Lageplan der Immobilie mit denKatasterdaten unterschrieben vom Architekten

Die Unterlagen c) d) e) werden vom Architekten vorbereitet, dieser benötigt dafür folgende Dokumente:
1. Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) oder Baugenehmigung
2. Vorherige “cédula” oder eine Stromrechnung
Orientative Preise des Architekten: 180 € +MwSt. im Falle dass der Architekt nur die Unterlagen c) d) e) vorbereitet; der Eigentümer muss dannaber selbst den Antrag beim Inselrat einreichen. 250 € + MwSt. mit allen Formalitäteninklusive.

-Für Duplikate der „cédula„ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug,
b) Schriftliche Erklärung dass kein Umbau stattgefunden hat (beigefügtes Dokument)
c) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Eigentümer

-Für die „cédula de primera ocupación“,benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
b) Ein aktuelles Foto der Immobilie,datiert und unterschrieben vom Architekten
c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden,
unterschrieben vom Architekten
d) Baugenehmigung
e) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra)
f) Baufertigstellungs‐Bescheinigung (certificado final de obra) und Bestätigung der Bewohnbarkeit
(certificado de habitabilidad) ausgestellt vom Bauleiter und vom Architekten unterschrieben

-Für die „cédula por carencia“, benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
b) Ein aktuelles Foto der Immobilie,datiert und unterschrieben vom Architekten
c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden,
unterschrieben vom Architekten
d) Bestätigung der Bewohnbarkeit (certificado de habitabilidad)
e) „Certificado de situación urbanística“ welches bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Für die Beantragung des "CERTIFICADO DE SITUACIÓN URBANÍSTICA" müssen folgende Anforderungen
erfüllt werden:

  • Das fragliche Gebäude muss vor dem 1. März 1987 fertiggestellt worden sein.
  • Ein Schreiben dass eine bzw. keine urbanistische Infraktion vorliegt (von der Gemeinde).
  • Das nachdem 1. März 1987 kein Umbau stattgefunden hat, für den eine Baugenehmigung
    für eine „Obra Mayor“ beantragt hätte werden müssen.

Kontakt und Öffnungszeiten:

Cédulas de Habitabilidad.

Departamento de Territorio del Consell de Mallorca. General Riera, 113, 1º piso.

  • General Riera, 113, 07010 Palma (Llar de la Infància)
  • Telefon: (+34) 971173 587
  • Fax: (+34) 971219 882
  • Web: www.conselldemallorca.cat/?id_section=464

Wir laden Sie ein, einen Blick auf unsere Auswahl anbeeindruckenden Immobilien in der Gegend von Puig de Ros zu werfen.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Llucmajor
  • Ronda Migjorn 147 A
    07620 Llucmajor, Mallorca
    Spain
  • Fax: +34 871 57 00 01

Montag bis Freitag (Wochenende nach Absprache)

09:30 - 13:30

14:00 -18:00

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media