Was ist eine NIE-Nummer?
Dies ist sicherlich eine der ersten Fragen, die Sie sich stellen, wenn Sie nach Spanien kommen. Die NIE-Nummer ist eine Steueridentifikationsnummer für Ausländer, mit der Sie vom spanischen Finanzamt identifiziert werden und die es Ihnen ermöglicht, Ihre Steuererklärung in Spanien einzureichen und Steuern zu zahlen.
Warum benötigen Sie eine NIE-Nummer?
Jede Tätigkeit in Spanien, bei der Sie als Nichtinländer Steuern zahlen müssen, erfordert, dass Sie eine NIE-Nummer beantragen. Eine NIE-Nummer bedeutet nicht, dass Sie Ihren Steuerwohnsitz verlegen müssen. Nachfolgend finden Sie eine (nicht vollständige) Liste von Angelegenheiten, für die Sie in Spanien eine NIE-Nummer benötigen:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Vermietung von Immobilien
- Gas-, Wasser-, Strom-, Internetanschluss usw. für Ihre Immobilie
- Erbschaft von Vermögen in Spanien
- Eröffnung eines Bankkontos
- Abschluss einer Versicherung
- Import/Kauf/Verkauf eines Autos
- Import/Kauf/Verkauf eines Bootes
- Arbeit in Spanien
- Studium in Spanien
- Erhalt von Sozialleistungen
- Gewährung eines Darlehens oder anderer Formen von Privatkrediten
- Mögliche Verwendung für die Eintragung ins Wählerregister im Rathaus
- Einige private Eliteschulen verlangen eine NIE-Nummer von Eltern und/oder neuen (ausländischen) Schülern, um sie aufnehmen zu können.
Wer braucht eine NIE-Nummer?
- Jeder Ausländer, der seinen Wohnsitz aus Steuergründen nach Spanien verlegt.
- Ausländer ohne Wohnsitz in Spanien, die vorhaben, hier Vermögenswerte zu besitzen, wie z. B. Immobilien, Autos, Boote usw.
- Jeder Ausländer, der vorhat, in Spanien zu arbeiten, zu studieren oder ein Unternehmen zu gründen.
Wie sieht eine NIE-Nummer aus?
Eine NIE-Nummer wird von der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) auf einem Blatt Papier im Standardformat A4 ausgestellt, das Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Nationalität enthält. Beispiel: Y-1234567878-R.
Wie beantragt man eine NIE-Nummer?
- Außerhalb Spaniens persönlich über ein spanisches Konsulat.
- In Spanien persönlich bei einer Polizeiwache oder im Ausländeramt (Oficina de Extranjería).
- Beantragung durch einen Bevollmächtigten. Sie können eine Anwaltskanzlei beauftragen, indem Sie ihr eine spezifische Vollmacht für die Beantragung der NIE-Nummer in Ihrem Namen ausstellen.
Was benötigt man für die Beantragung einer NIE-Nummer?
- Reisepass.
- Sie müssen das Antragsformular in Spanisch ausfüllen.
- Entrichtung einer Verwaltungsgebühr.
- Begründung, warum Sie eine NIE-Nummer benötigen, z. B. ein Arbeitsvertrag.