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Das ändert sich 2022 für Immobilieneigentümer

Bundesweit einheitliche Regelungen zur Wertermittlung von Immobilien

15. Dezember 2021 | Die Novelle der Immobilienwertvermittlungsordnung, kurz ImmoWertV, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Deren Ziel ist es, besser sicherstellen zu können, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und anderer Daten, die zur Wertermittlung nötig sind, bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Die auf sechs Regelungswerke verteilten Vorgaben wurden in der Verordnung der ImmoWertV 2021 zusammengefasst, die ab 2022 gilt. Musteranwendungshinweise, sogenannte ImmoWertA, sollen keinen Regelungscharakter haben, sondern dem besseren Verständnis dienen. Das Bundesinnenministerium wird einen Vorschlag erarbeiten, welcher der Fachkommission Städtebau mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden soll. Falls ein Beschluss gefasst wird, kann die ImmoWertA als Muster für Erlasse der einzelnen Bundesländer dienen.


Das Grundsteuerreformgesetz

Unter anderem wegen der veralteten Datengrundlage wurden 2018 die Vorschriften für die Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt. 2019 wurde das Grundsteuerreformgesetz für neue Bewertungsregeln verabschiedet. Die erste Hauptfeststellung der neuen Grundstückswerte wird am 1. Januar 2022 erfolgen. Grundstückseigentümer sind daher aufgefordert, im ersten Halbjahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abzugeben. Der Grundbesitzwert wird dabei in Abhängigkeit zur Grundstücksart ermittelt. Im sogenannten Ertragswertverfahren erfolgt bei Wohngrundstücken eine Berechnung aus dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, der Nettokaltmiete, dem Wert der Immobilie und dem Alter des Gebäudes. Bei Nichtwohngrundstücken richtet sich die Grundsteuer nach dem vereinfachten Sachwertverfahren. Hierbei werden für die Wertermittlung die Herstellungskosten und der Bodenrichtwert hinzugezogen.


Der Gesetzgeber hat eine Länderöffnungsklausel neu im Grundgesetz eingeführt. Sie ermöglicht den Bundesländern abweichende Regelungskompetenzen. Neun der 16 Bundesländer, darunter auch Berlin und Brandenburg, bekennen sich zum Bundesmodell, während die anderen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.


Die Grundsteuerwerte sollen im Sieben-Jahres-Rhythmus festgestellt werden. Die erste Hauptfeststellung erfolgt am 1. Januar 2022. Die Anforderungen an die einzureichenden Steuererklärungen werden sich aufgrund der länderspezifischen Modelle in den Bundesländern unterscheiden.


Vorbereitung der Solardachpflicht für Wohngebäude

Eine Solardachpflicht gilt in Deutschland ist ab 2022 für Nichtwohngebäude festgeschrieben, in einem nächsten Schritt sollen Solardachanlagen aber auch für Wohngebäude verpflichtend werden. Ab dem kommenden Jahr müssen Schulen und gewerblich genutzte Bauten Solarzellen auf ihren Dächern installieren. Ab Mai 2022 gilt diese Pflicht für neu errichtete Wohngebäude. Ab Januar 2023 soll die Solardachpflicht auch bei Dachsanierungen von Bestandsbauten gelten. Die Umsetzung dieser Pflicht muss der Bauherr in Bauanträgen nachweisen. Nach der Fertigstellung muss eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur bezüglich der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister bei der zuständigen Baubehörde vorgelegt werden.


Neues Mietspiegelgesetz

Zum 1. Juli 2022 soll ein neues Gesetz zu Mietspiegeln greifen, welches für mehr Klarheit und Verbindlichkeit sorgen soll. Auch Städte ab 50.000 Einwohnern haben dann die Pflicht, einen Mietspiegel auszuarbeiten. Die Erstellung muss entsprechend nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Dabei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel unterschieden. Gemäß Berechnungen von Experten muss künftig in 70 Städten der Mietspiegel neu erstellt werden.


Eigentümer und Mieter können die neue Regelung insofern beeinflussen, als dass sie verpflichtet sind, Angaben zur Miete, Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung zu machen, wenn sie zu einer Auskunft für den Mietspiegel aufgefordert werden. Dies gilt allerdings nur in Städten, die einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.


Durch die Reform kann potenziell ein Veränderungsdruck auf dem Mietmarkt entstehen. Der Mietspiegel kann einerseits den Anstieg der Mieten abfedern und Mieter vor unangemessenen Mietforderungen schützen, andererseits aber auch anfangs zu mehr Mieterhöhungen führen, da es für Vermieter leichter wird, die Preise nach oben anzupassen.


Anspruch auf zertifizierten Hausverwalter

Im Wohnungseigentumsgesetz, das Ende 2020 in Kraft getreten ist, gibt es eine Neuerung. Ab dem 1. Dezember 2022 hat jede Eigentümerschaft mit mehr als acht Einheiten Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Bisher brauchten Verwalter nur einen Gewerbeschein, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis. Von 2022 an ist eine Zertifizierung von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Dabei hat die Bundesregierung festgelegt, wie die Prüfung dafür auszusehen hat. Zukünftig soll der Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auch nach außen hin vertreten. Gleichzeitig sind seine Geschäfte bindend für die Eigentümer. Allerdings kann die Eigentümerschaft den Verwalter bei Unzufriedenheit abberufen.






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