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Wer sein Eigenheim verkauft, sollte die Regelungen zur Spekulationsfrist kennen. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie. Worauf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder privat genutzten Immobilien achten sollten, hat Dr. Simone Wick, Steuerberaterin und Partnerin bei Dierkes Partner im Webinar zum Thema Spekulationsfrist erläutert.
Verkauft ein privater Immobilieneigentümer seine Immobilie, müssen die Veräußerungsgewinne nur in einigen Fällen besteuert werden. Die Steuer entfällt beispielsweise, wenn das Objekt zwischen Kauf oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Oftmals ist die Rede von einem Zeitraum von drei Jahren. Doch für die Steuerfreiheit ist nur ein zusammenhängender, aber nicht zwingend dreijähriger Zeitraum erforderlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes kann ein Zeitraum von einem Jahr und zwei Tagen ausreichen, wenn das Objekt im mittleren Jahr voll sowie im ersten Jahr am 31. Dezember und im dritten Jahr am 1. Januar eigengenutzt wurde.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Immobilie überhaupt bewohnbar ist und vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt wurde. Dabei reichen gelegentliche Aufenthalte zu Besuchszwecken oder die sporadische Nutzung nicht aus. Allerdings kann ein zeitweiliges Bewohnen für die Steuerbefreiung genügen, z.B. wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt oder eine doppelte Haushaltsführung vorliegt.
Wie so oft, gibt es auch hier Sonderfälle. Ein unbebautes Gartengrundstück würde beispielsweise nicht steuerfrei verkauft werden können. Genauso verhält es sich mit einem nur teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekt. Ein Beispiel dafür ist ein Mehrfamilienhaus, das teils vermietet und teils selbst bewohnt wird. Keine anteilige Besteuerung fällt bei einem häuslichen Arbeitszimmer an, auch wenn es im geringeren Umfang auch für private Zwecke genutzt wird.
Allerdings müssen immer die konkreten Umstände des Einzelfalls beachtet werden und eine individuelle Beratung ist sehr empfehlenswert.
Mehr Informationen rund um das Thema Spekulationsfrist erhalten Sie in der Aufzeichnung des Webinars „Spekulationsfrist von Immobilien”. (18.5.22)
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