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Wenn ein Mensch ein kleines oder größeres Vermögen aufgebaut hat, macht er sich meist Gedanken darüber, wie er es für seine Familie erhalten kann. Das Stichwort heißt Nachlassplanung. Am besten hat man dabei einen kundigen Anwalt an seiner Seite. Tim Wöhler von der Kanzlei Dierkes Partner ist so einer. Er verbindet Kenntnisse in Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht miteinander. Welche Lösungen dadurch entstehen können, hat er anhand von Beispielen und vielen praxisnahen Erklärungen in einem Engel & Völkers Webinar präsentiert. Sie haben den Termin verpasst? Kein Problem, hier sehen Sie den Mitschnitt des Webinars.
Eine interessante Lösung für die Nachlassplanung ist die Gründung einer Familiengesellschaft, in der das Vermögen verwaltet wird. Dabei kann es um das Gesamtvermögen gehen oder auch nur einen Teil davon, zum Beispiel um eine einzelne Immobilie. An der Gesellschaft beteiligt sind in der Regel Eltern und Kinder – alle oder nur einige.
Die Vorteile der Familiengesellschaft sehen Experten unter anderem darin, dass Eltern ihr Vermögen aus der Hand geben können, aber die Kontrolle darüber behalten. Denn es wird gesellschaftsrechtlich geregelt, wer Einfluss auf die Geschäftsleitung nehmen kann und wer nicht. Außerdem kann mit einer Familiengesellschaft die nächste Generation langsam an das Vermögen und dessen Verwaltung herangeführt werden – und steht nicht wie bei einer klassischen Erbschaft mit einem Schlag allein vor der großen Verantwortung.
Darüber hinaus kann das Immobilienvermögen für kommende Generationen zusammengehalten werden, etwa dadurch, dass der Vertrag hinter der Familiengesellschaft Verkäufe ausschließt oder andere regulierende Formulierungen enthält. Und nicht zuletzt wird es möglich, Erb- und Schenkungssteuer durch genau justierte Anteilsübertragungen und durch das Ausschöpfen der Freibeträge zu sparen. Für eine Familiengesellschaft kommen übrigens verschiedene Rechtsformen infrage – von der GbR bis zur AG.
Den vielen Vorteilen steht allerdings ein höherer Aufwand gegenüber. So fallen Beratungskosten, oft auch Notar- und Grundbuchgebühren an. Später müssen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen angefertigt werden. Außerdem braucht es ein bisschen Geduld: Die vollen Auswirkungen einer Familiengesellschaft zeigen sich nicht sofort, sondern erst nach einigen Jahren, wie Anwalt Tim Wöhler im Webinar unterstreicht. Hier gelangen Sie zur Aufzeichnung und erfahren mehr über die Vor- und Nachteile einer Familiengesellschaft.
Tipp: In Fragen rund um den Nachlass sollten Sie juristische Beratung einholen. Beim Start ins Thema kann aber ein Blick in unseren Erbschaftsratgeber helfen. (20.7.22)
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