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Ein Grundbucheintrag kann wie die Biografie eines Hauses oder Grundstücks gesehen werden. Dem Grundbuch können Informationen zu bisherigen Eigentümern und auch zur etwaigen Immobilienfinanzierungen der vorherigen Hauseigentümer entnommen werden. Wenn Sie Ihre Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land verkaufen möchten, wird der neue Besitzer mit Hilfe eines Notars rechtsverbindlich im Grundbuch eingetragen. Der zwischen Ihnen und dem Käufer entstandene Kaufvertrag dient dabei als beurkundendes Schriftstück.
Im Folgenden möchten wir Ihnen detaillierte Informationen rund um das Thema Grundbucheintrag an die Hand geben, die Ihnen bei Ihrem Verkauf von Nutzen sein können. Bei weiteren Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks im Starnberger Fünf Seen Land können Sie hier mit Ihrem persönlichen Engel & Völkers Immobilienmakler Kontakt aufnehmen.
Alle Einträge, die jemals im Grundbuch Ihres Hauses gemacht wurden, haben über die Zeit Bestand. Kein Eintrag darf jemals gelöscht werden, weder schriftlich noch digital. Neben der detaillierten Auflistung aller bisheriger Eigentümer Ihres Hauses, finden sich auch die Grundstücksdaten, wie Lage, Größe und Informationen zu Bebauung im Grundbuch. Jeder Grundbucheintrag einer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land ist in drei Kategorien unterteilt.
1. Abschnitt 1 – Wer ist der Eigentümer
Diesem Abschnitt kann entnommen werden, in wessen Eigentum sich die Immobilie oder das Grundstück befindet. Wenn die Immobilie gleichzeitig mehreren Personen gehört, möglicherweise sogar zu unterschiedlichen Anteilen, dann ist auch dies im Abschnitt 1 des Grundbuchs vermerkt.
2. Abschnitt – Immobilienverkauf
In Abschnitt 2 wird vermerkt, ob das Haus verkauft worden ist. Dies stellt bei einem geplanten Verkauf sicher, dass die Immobilie nicht mehrfach verkauft werden kann. Ein solcher Eintrag nennt sich „Auflassungsvormerkung”. Eine Auflassungsvormerkung ist eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung eines Verkaufs und eine konkrete Sicherung eines Rechts an einem Objekt.
Im Abschnitt 2 wird zudem ein Verzeichnis der Gas-, Wasser- und Stromleitungen der Immobilie geführt. Wurde das Haus Teil eines Insolvenzverfahrens oder einer Testamentsvollstreckung, so befinden sich diese Informationen ebenfalls in Abschnitt 2.
3. Abschnitt – Finanzieller Immobilienstatus und Grundschuld-Kosten
In Abschnitt 3 des Grundbuches Ihrer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land stehen Informationen zur finanziellen Geschichte Ihres Hauses. Diese Rubrik umfasst Eintragungen zu Hypotheken, Grundschulden und Schulden, die beim Kauf des Objekts aufgenommen worden sind.
Ein Grundbucheintrag kostet durchschnittlich 1,5 % bis 2,5 % des Kaufpreises einer Immobilie. Diese Kosten sind in die Kosten für den Notar und in die Grundbuchkosten aufgeteilt. Die Kosten für den Notar liegen dabei zwischen 1 % und 2 % und die Grundbuchkosten schlagen mit 0,5 % zu Buche. Weitere Kosten entstehen, wenn ein Notar den Kaufvertrag Ihres Hauses im Starnberger Fünf Seen Land beurkundet. Auch die Löschung der Grundschuld, die Auflassungsvormerkung, die Vorverkaufsverzichterklärung und das Eintragen von Wege- und Wohnrechten sind gebührenpflichtig und müssen von einem Notar vermerkt werden.
Um Eigentümer vor neugierigen Freunden, Verwandten und auch in manchen Fällen vor Paparazzi zu schützen, wurde festgelegt, dass nicht jede Person einen Blick in das Grundbuch werfen darf. Wer Einblick in die Eintragungen Ihrer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land haben möchte, braucht eine sehr gute Begründung und einen Nachweis. Dieser Nachweis wäre beispielsweise eine Vollmacht des aktuellen Besitzers, der das Kaufinteresse bestätigt und Erlaubnis zur Einsicht des Grundbuches erteilt.
Bereits in der Antike wurden für Grundstücke Bücher angelegt, in denen die Eigentumsverhältnisse der Häuser vermerkt worden sind. Nach und nach wurden diese Einträge komplexer und entwickelten sich allmählich zu den Kölner Schreinsbüchern, die die Vorläufer unseres heutigen Grundbuches sind. Heutzutage ist ein Grundbuch ein Teil eines öffentlichen Registers, das die jeweiligen Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen einer Immobilie festhält. Sobald ein Eigentumswechsel für Ihr Objekt im Starnberger Fünf Seen Land bevorsteht, gilt er erst ab der Eintragung im Grundbuch als vollzogen. Eine Eintragung kann bis zu einem halben Jahr andauern und wird erst durch die notarielle Beurkundung rechtsgültig.
Hier können Sie sich von Ihrem persönlichen Engel & Völkers Immobilienmakler zu weiteren Themen rund um den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung, Ihres Hauses oder Grundstücks im Starnberger Fünf Seen Land beraten lassen.
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