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Wer seine Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land verkaufen möchte, kann Steuern sparen, wenn er beim Verkauf ein paar Dinge beachtet. Steuern beim Hauskauf zu sparen oder sein Haus steuerfrei zu verkaufen, zu diesen Themen können die Experten von Engel & Völkers Starnberg Sie in vollem Umfang beraten. Selbstverständlich beraten wir Sie überdies fachkundig zu all Ihren Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie im Fünf Seen Land. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen ersten Überblick zu den wichtigsten Regelungen rund ums Steuern sparen beim Immobilienverkauf. Sie bevorzugen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie hier Kontakt für ein unverbindliches Beratungsgespräch auf.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land können unterschiedliche Arten von Steuern wie beispielsweise die Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer oder Spekulationssteuer anfallen. Die Art und Höhe der Steuer orientiert sich dabei an den Besitzverhältnissen, dem Verkaufszeitpunkt und der Nutzungsart. Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus verkaufen, fällt zum Beispiel in der Regel keine Spekulationssteuer an. Wenn Sie ein Haus verkaufen, welches Sie zuvor vermietet haben und das sich mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz befand, fällt ebenfalls keine Steuer an. Wenn Sie eine Immobilie erben, wird bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuer die Besitzdauer durch den Erblasser berücksichtigt.
Grundsätzlich können bei Ihrem Hausverkauf im Starnberger Fünf Seen Land diverse Steuern anfallen, deren Berechnung von verschiedenen Faktoren abhängt. Ob die Immobilie vermietet wird, ob sie vom Eigentümer selbst genutzt wird, ob es sich um eine Erbschaft handelt oder ob sich die Immobilie bereits im Privatbesitz befand, sind relevante Aspekte, die bei der Festsetzung der Verkaufssteuern zum Tragen kommen.
Innerhalb der eben beschriebenen steuerlichen Vorschriften gibt es Situationen, in denen Ihr Hausverkauf im Starnberger Fünf Seen Land steuerfrei ist. Bei den folgenden Sachverhalten fallen beim Verkauf keine Steuern an:
Hier für Sie eine kurze Auflistung, wann bei der Veräußerung Ihrer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land welche Steuer entfällt:
Die Schenkungssteuer entfällt bei der Übertragung einer selbstgenutzten Immobilie auf den
Lebens- oder Ehepartner.
Die Erbschaftsteuer entfällt bei Besitz einer selbstgenutzten Immobilie von 10 Jahren nach der Erbschaft.
Die Einkommensteuer entfällt, wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie verkaufen, die Sie seit 3 Jahren bewohnen. Sie entfällt außerdem, wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen, die sich länger als 10 Jahre in Ihrem Privatbesitz befand oder bei einer geerbten Immobilie, die sich länger als 10 Jahre im Privatbesitz des Erblassers befand.
Wichtig für Sie ist, dass die Besitzverhältnisse und die Nutzungsart Ihrer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land vor dem Verkauf genau geklärt sind. So können Sie im besten Fall nicht unerhebliche Beträge sparen, die Sie sonst für steuerliche Abgaben aufwenden müssten. Es empfiehlt sich daher, dass Sie vor dem Verkauf Ihres Hauses im Starnberger Fünf Seen Land Kontakt zu Ihrem persönlichen Engel & Völkers Immobilienmakler aufnehmen. Durch seine Erfahrung, sein Standortwissen und seine Sachkenntnis kann er der optimale Verkaufsberater für Sie werden, mit dessen Hilfe Sie beim Hausverkauf Steuern sparen können. Hier können Sie Kontakt aufnehmen.
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