Diskret, schnell und mit langjähriger Marktkenntnis.
Sie haben eine Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land geerbt und stehen vor der Entscheidung, ob Sie das Objekt behalten, vermieten oder verkaufen werden? Für diesen Fall möchten unsere Experten Ihnen ein paar Tipps geben, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtern könnten. In vollem Umfang können Sie sich von Ihrem persönlichen Makler aus unserem Engel & Völkers Team in Starnberg zum Thema Erbschaft einer Immobilie bei einem ausführlichen Gespräch beraten lassen. Hier können Sie direkt Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Der erste Punkt, den es für Sie nach dem Erbe einer Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land zu beachten gilt, ist der Umstand, ob Sie Alleinerbe sind oder ob Sie innerhalb einer Erbengemeinschaft geerbt haben.
Im Falle einer Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über die Immobilie verfügt und entschieden werden. Wenn Sie ein gutes Verhältnis mit den beteiligten Erben haben, können Sie sich gemeinsam über die weitere Vorgehensweise einigen. Sollte dies nicht der Fall sein oder sollten Sie kein Teil einer solchen Gemeinschaft sein wollen, gibt es auch die Möglichkeit, Ihren Anteil an dem geerbten Haus im Starnberger Fünf Seen Land separat zu verkaufen. Auch hier können Sie auf die Expertise Ihres persönlichen Immobilienmaklers aus unserem Experten-Team in Starnberg zählen. Er kann den Wert Ihres Immobilienanteils kostenlos und unverbindlich ermitteln und den Anteilsverkauf Ihrer Immobilie für Sie in die Wege leiten. Ohne die Unterstützung eines fachkundigen Maklers könnte allein die Wertermittlung Ihres Anteils, die alternativ durch einen Gutachter durchgeführt werden kann, mehrere tausend Euro kosten.
Nachdem Sie erfahren haben, dass Sie eine Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land geerbt haben, sollten Sie das Haus oder die Wohnung so bald wie möglich in Augenschein nehmen. Denn neben dem Mobiliar, das sich noch in dem geerbten Objekt befindet, gehen auch eventuelle Darlehen oder Hypotheken auf Sie über, sobald Sie das Erbe angenommen und angetreten haben.
Wichtig ist, dass Sie den faktischen Wert der Immobilie, einschließlich eventueller Darlehen oder Hypotheken, ermitteln lassen, damit Sie das Erbe im Falle eines negativen Betrages innerhalb von 6 Wochen ausschlagen können. Auch bei diesen Schritten steht Ihr persönlicher Immobilienmakler Ihnen sehr gerne fachkundig, beratend und hilfsbereit zur Seite.
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Immobilienerbe angetreten haben, muss innerhalb der nächsten 2 Jahre der Eintrag im Grundbuch geändert werden. Im Grundbuch müssen Sie als neuer Besitzer des Hauses oder der Wohnung eingetragen werden. Dieser Eintrag ist zwingend notwendig.
Wenn Sie sich entscheiden, das Erbe anzutreten und die geerbte Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land zu behalten, stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie das Objekt selbst bewohnen möchten, ob Sie vermieten oder verkaufen wollen. Wenn Sie sich mit der Entscheidung schwer tun und nicht wissen, welchen Weg Sie am besten einschlagen sollten, kann Ihr persönlicher Engel & Völkers Immobilienmakler auch hier einen wertvollen Beitrag zu Ihrer Entscheidungsfindung leisten. Denn er kennt den Wert Ihrer Immobilie und kann ermitteln, welcher Weg für Sie langfristig der Beste ist. Wenn Sie beispielsweise unsicher sind, ob Sie verkaufen oder vermieten möchten, können unsere Immobilienexperten Ihnen rechnerisch darlegen, welche Methode für Sie die lukrativere und sinnvollere wäre. Selbstverständlich orientieren wir uns während der Beratung an Ihren Vorgaben und Bedürfnissen.
Wenn Sie den Entschluss fassen, Ihre geerbte Immobilie im Starnberger Fünf Seen Land zu verkaufen, berät Engel & Völkers Sie sehr gerne zu all Ihren Fragen rund um den Verkauf Ihres Objektes. Mit der Hilfe von unterschiedlichen Vermarktungsarten, wie beispielsweise der offenen oder der diskreten Vermarktung, kann Ihr Immobilienmakler Ihr Haus, Ihre Villa oder Wohnung im Starnberger Fünf Seen Land ganz nach Ihren Wünschen am Markt platzieren.
Nehmen Sie hier Kontakt auf, um sich weiterführend und umfassend zum Thema Erbschaft und Ihren Möglichkeiten beraten zu lassen.
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