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Eigentümer oder Eigentümerin eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses zu sein, ist ein charmanter Gedanke. Doch ist das immer noch so mit Blick auf die Schwierigkeiten, welche einem begegnen können? Wenn Sie ein Denkmal besitzen, tragen Sie die Verantwortung, das öffentliche Interesse an dem historischen Gebäude zu schützen. Das kann strenge Auflagen und Verpflichtungen, unter Umständen hohe Bewirtschaftungskosten und eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten mit sich bringen. Klingt erstmal lästig. Jedoch können Sie dem finanziell, mit bestimmten Fördermitteln und steuerlichen Vorteilen in der Abschreibung, sehr gut entgegenwirken.
Für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser gelten strenge Auflagen zur Modernisierung und Sanierung der Immobilie. Diese sind in Deutschland im Denkmalrecht geregelt und dienen zur Instandhaltung einer möglichst ursprünglichen Form des Objekts. Allerdings führt jedes Bundesland im Rahmen dessen sein eigenes Denkmalschutzgesetz.
Wenn Sie also bauliche Maßnahmen ergreifen wollen, brauchen Sie davor unbedingt die Baugenehmigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Standorts. Sollten Sie nämlich ohne behördliche Zustimmung sanieren, können Sie möglicherweise zu einem Rückbau des Ursprungszustands aufgefordert werden. Eine weitere Herausforderung: Oft sind die Wartungs- und Erhaltungskosten von denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern schwer abzusehen. Es ist bekannt, dass einige dieser historischen Bauwerke aus natürlichen Materialien und Baustoffen erbaut wurden. Das könnte einen hohen Energieverlust verursachen, durch die schlechte Isolierung und die ungedämmten Wände. Daher sollten Sie dieses Risiko bereits vor dem Erwerb so gut es geht bewerten können.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verfolgt mit ihrem Teilprogramm „BEG – Wohngebäude”, kurz „BEG WG”, das Ziel, das energetische Niveau von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie anderen Wohngebäuden zu verbessern. Das können Sie sich als Eigentümer oder Eigentümerin eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses gut zu Nutzen machen. Mit dem Förderprodukt 261 bietet sich für Sie die Möglichkeit, Geldzuschüsse und staatlich geförderte Darlehen zu erhalten, welche von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet werden.
Die Höhe dieser Förderungen sind abhängig von der Effizienzhaus-Stufe, die Sie durch Ihre Baumaßnahmen erreichen. Wenn Sie die Stufe „Effizienzhaus Denkmal” erlangen, werden bis zu 25 Prozent auf die dafür entstehenden förderfähigen Kosten als Zuschuss bzw. auf den bewilligten Kreditbetrag als Tilgungszuschuss gewährt.
Sollten Sie durch Ihre Maßnahmen die Stufe „Denkmal Erneuerbare Energien (EE)” nachweisen können, sichern Sie sich zusätzliche fünf Prozent. Wenn Sie dazu einen individuellen Sanierungsfahrplan verfolgen und Ihre Immobilie schrittweise sanieren, erhalten Sie weitere fünf Prozent Bonus. Somit können Sie insgesamt bis zu 35 Prozent bei der energieeffizienten Aufbereitung sparen. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführten Experten der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal" zugelassen.
Hinweis: Das Teilprogramm BEG WG, welches denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser einbezieht, wird zurzeit nur von der KfW durchgeführt. Kredite und Zuschüsse werden auch noch bis zum 31. Dezember 2022 in Zuständigkeit dieser Förderbank sein. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 geht allerdings die Zuständigkeit für die Durchführung der Zuschussvariante auf das BAFA über. Auf die Inhalte des Förderprogramms hat das aber keinen Einfluss.
Nicht nur aus Fördermitteln, sondern auch durch Steuerabschreibungen lässt sich Geld einsparen für die Aufbereitung von Denkmal-Immobilien. Wenn Sie so ein Gebäude vermieten, lassen sich in zwölf Jahren bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten für die Instandhaltung steuerlich absetzen. In den ersten acht Jahren können Sie neun Prozent der Investition für die Modernisierung geltend machen. In den nächsten vier Jahren sind es sieben Prozent. Sind Sie Privatnutzer eines denkmalgeschützten Wohnhauses, ist es Ihnen möglich, für die Sanierung neun Prozent über zehn Jahre abzuschreiben und somit auf insgesamt 90 Prozent zu kommen. Für genauere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie Ihren Steuerberater. (16.11.22)
Informieren Sie sich rund um das Thema Sanieren gerne in unserem Engel & Völkers Sanierungsratgeber und nehmen Sie teil an unserem kostenfreien Webinar zum Thema BEG-Förderung am 12. Dezember 2022, 15 bis 15.30 Uhr. >>> Hier anmelden <<<
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