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Ursprünglich war der 31. Oktober als Stichtag für die Abgabe der Grundsteuer festgelegt worden. Da aber viele Immobilieneigentümer nicht mit der Abgabefrist der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer klarkommen, wurde die Frist bundesweit bis Ende Januar 2023 verlängert. Jetzt ist Schnelligkeit gefragt, denn wer die Frist verfallen lässt, kann mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Versäumnis der Frist kann zumindest theoretisch sogar Bußgelder nach sich ziehen. Denn das Finanzamt darf nach eigenem Ermessen Verspätungszuschläge für die Grundsteuer festsetzen. Die Höhe hängt dabei von der Dauer der Fristüberschreitung ab und könnte sogar bis zu 25.000 Euro betragen. Und dies schlimmstenfalls sogar mehrfach.
Alle Infos zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier, in unserem vorherigen Blogbeitrag oder in der Aufzeichnung zum Webinar Grundsteuerreform (11.10.22)
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