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Frühzeitig schenken, statt später vererben

Wissenswertes rund ums Thema Schenkung

Vermacht der Erblasser schon zu Lebzeiten Vermögen per Schenkung an potenzielle Erben, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. Befinden sich Immobilien im Vermögen des Erblassers, kann eine Schenkung an Kinder, Ehe- oder Lebenspartner empfehlenswert sein, um steuerrechtliche Vorteile zu nutzen und Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft nach dem Tod zu umgehen. 

Schenkungen können auch dazu dienen, den Schenker im Alter zu versorgen, die Existenz des Beschenkten abzusichern und/oder das Familienvermögen zu bewahren.

Schenkung und Erbfolge abstimmen

Schenkung und tatsächliche Erbfolge sollten im Rahmen der Nachlassplanung aufeinander abgestimmt werden. Zu diesem Zweck wird oft eine sogenannte Ausgleichsanordnung in den Schenkungsvertrag aufgenommen. Sie bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Schenkung das spätere Erbe schmälert.

Weiter kann vereinbart werden, dass der Wert der Zuwendung im Erbfall auf den gesetzlichen Pflichtteil anzurechnen ist. Oder es wird ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht festgelegt. Schließlich sind auch Rückforderungsrechte wichtige Bestandteile des Schenkungsvertrags. So kann der Schenker beispielsweise übertragenes Vermögen zurückverlangen, wenn der Beschenkte vor ihm stirbt oder in die Insolvenz gerät.

Bei Schenkung einer Immobilie zum Notar


Schenkungsverträge bedürfen in der Regel notarieller Form. Sind sie nicht notariell beglaubigt, können sie aber trotzdem gültig sein. Und zwar dann, wenn die Schenkung vollzogen wird, beispielsweise durch Übergabe des Schenkungsgegenstands.
Geht es um das Vererben einer Immobilie, gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Schenkung von Grundstücken, Immobilien oder Anteilen an Kapitalgesellschaften muss zwingend von einem Notar beurkundet werden.

  • Vorteile

  • Steuern

    Steuerlast für Erben reduzieren

  • Vorsorge

    Schenker im Alter versorgen

  • Existenz

    Existenz des Beschenkten absichern

  • Familie

    Familienvermögen bewahren und Streitigkeit über den Nachlass vorbeugen

Annika Michelsen

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