Ein sicheres, gesundes und funktionales Arbeitsumfeld ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Mitarbeiter sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen und eine gute Arbeitsleistung erbringen können. Welche Pflichten dem Arbeitgeber in diesem Zusammenhang obliegen, regeln in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung und die darin enthaltenen Arbeitsstättenrichtlinien.
Die wichtigsten betreffen den Flächenbedarf (mindestens 8 m² pro Büroraum bei 2,50 m Mindestraumhöhe), die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz (mindestens 1,50 m², überall 1 m breit), die Lüftung und Temperatur (ausreichend gesundheitlich zuträgliche Luft, Mindesttemperatur 20° C), die Beleuchtung (Nennbeleuchtungsstärke: 300 Lux bei fensternahen Arbeitsplätzen, sonst 750 Lux) sowie die Lautstärke (55– 70 dB je nach Tätigkeit).
Ein Architekt kann Ihnen hier beratend zur Seite stehen.
Auch der Brandschutz unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften. So muss das Unternehmen mit einer ausreichenden Anzahl von Feuerlöschanlagen und einem deutlich gekennzeichneten Fluchtweg (max. 35 m lang) ausgestattet sein.
Auch wenn dies bereits bei der Bauplanung seitens des Architekten berücksichtigt wird, sind Sie für die Prüfung bzw. Einhaltung verantwortlich. Ebenfalls von hoher Relevanz für Sie als Mieter ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3).
Bei welchen Fragen zu diesem Thema können wir Ihnen helfen?
-
Vancouverstraße 2a20457 HamburgDeutschland
-
Telefon +49 40 36 13 10