Das Warten hat ein Ende: Die degressive AfA ist da. Sichern Sie sich jetzt Ihre degressive Abschreibung!
Gespannt hat die deutsche Immobilienwelt in den letzten Monaten auf eine Entscheidung bei der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für neu errichtete Wohnimmobilien geschaut. Enthalten im vorgeschlagenen Wachstumschancengesetz der Bundesregierung soll die degressive AfA rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 greifen. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 einem Kompromiss zugestimmt, der die degressive AfA für den vorgesehenen Zeitraum festlegt sowie die Rahmenbedingungen definiert.
Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist eine steuerliche Absetzungsmethode, die es Eigentümern von Immobilien ermöglicht, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum hinweg vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Im Gegensatz zur linearen AfA ermöglicht die degressive AfA einen höheren Abschreibungssatz in den ersten Jahren nach Fertigstellung oder Anschaffung des Gebäudes.
Im Rahmen der degressiven AfA können Investoren im ersten Jahr fünf Prozent der Investitionskosten und in den folgenden Jahren fünf Prozent des jeweiligen Restwertes steuerlich abschreiben. Dies ermöglicht eine signifikante steuerliche Entlastung über die Jahre. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass die Art der Abschreibung explizit für den Neubau von Wohngebäuden eingeführt wurde, die mindestens einem Effizienzstandard von 55 entsprechen. Grundsätzlich gilt das Wachstumschancengesetz mit der degressiven Abschreibung dann für entsprechende Projekte mit einem Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 - der Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht relevant, da hierbei der tatsächliche Baubeginn das ausschlaggebende Kriterium ist. Der Zeitraum von sechs Jahren soll Investoren genügend Zeit geben, um von der neuen Regelung zu profitieren und ihre Projekte entsprechend zu planen und umzusetzen.
Für Investoren ergeben sich neben der beschleunigten Amortisation der Investitionskosten eine Reihe von Vorteilen, die den Wohnungsbau in den kommenden Jahren noch attraktiver machen wird. Unter anderem bietet die degressive AfA zusätzlich eine beachtliche Flexibilität in der Finanzplanung. Investoren stehen vor der Wahl zwischen der linearen und der degressiven Abschreibungsmethode, wodurch sie die für ihre individuelle Situation und Investitionsstrategie vorteilhafteste Option auswählen können. Diese Wahlmöglichkeit ermöglicht eine maßgeschneiderte Finanzplanung und trägt dazu bei, die langfristige Rentabilität des Projekts zu optimieren.
Ein weiterer bedeutender Aspekt der degressiven AfA ist ihre Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln. Insbesondere lässt sich diese Abschreibungsmethode mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau verknüpfen, was Investoren zusätzliche steuerliche Anreize bietet. Die Kombination verschiedener Förderprogramme und Abschreibungen kann die steuerliche Last erheblich reduzieren und somit die Attraktivität von Neubauprojekten weiter steigern.
Darüber hinaus unterliegt die degressive AfA keinen Baukostenobergrenzen. Diese Regelung vereinfacht die Anwendung der degressiven AfA und macht sie für eine breite Palette von Projekten zugänglich, unabhängig von der Höhe der Baukosten. Diese Flexibilität sorgt dafür, dass die degressive AfA eine wertvolle Option für Investoren darstellt, die in den Bau oder den Erwerb von Wohngebäuden investieren möchten, ohne durch finanzielle Obergrenzen eingeschränkt zu werden.
Die Vorteile für Investoren auf einen Blick:
Als signifikanter Impuls für den deutschen Wohnungsbau schafft die degressive AfA neue Chancen & Perspektiven.
Neue Abschreibungsmöglichkeiten kurbeln so grundsätzlich den Wohnungsbau an, was besonders relevant ist, um dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden. Die positiven Effekte erstrecken sich dabei jedoch auch auf die Bauwirtschaft - die Investitionsanreize beleben die gesamte Branche, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft führt.
Darüber hinaus trägt die degressive AfA zu einer dynamischeren Entwicklung des Wohnungsmarktes bei. Durch die Anregung neuer Bauprojekte wird das Wohnungsangebot nicht nur quantitativ erhöht, sondern auch qualitativ erneuert und diversifiziert. Dies schafft vielfältige Wohnmöglichkeiten für Mieter und Käufer. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Aspekt ist die potenzielle Unterstützung für den bezahlbaren Wohnraum. Indem die Kosten für die Investoren gesenkt werden, könnten sich mittelbar auch die Mieten oder Verkaufspreise positiv entwickeln.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln, insbesondere für energieeffizienten Wohnungsbau, setzt zudem Anreize für die Errichtung von umweltfreundlichem und nachhaltigem Wohnraum. Außerdem motiviert die Regelung dazu, bereits genehmigte, aber noch nicht umgesetzte Bauprojekte zu realisieren, was den aktuellen Bauüberhang abbauen und die Effizienz im Genehmigungs- und Bauprozess verbessern kann.
Insgesamt trägt die degressive AfA wesentlich zur Belebung und Stabilisierung des Wohnungsmarktes bei. Sie adressiert damit sowohl die kurzfristigen Herausforderungen des Wohnraummangels als auch langfristige Ziele wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Bauwesen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen.
Informationsquelle: BMWSB Stand: 04/2024