Mit den erfahrenen Immobilienmaklern von Engel & Völkers in Miesbach wissen Sie Ihr Anliegen in professionellen Händen.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei dem Verkauf einer Immobilie in Miesbach und dem nahen Umland.
Unsere kompetenten und gut ausgebildeten Immobilienmakler stehen Ihnen bei jedem Anliegen rund um das Thema Immobilien mit Fachkenntnis und Erfahrung zur Seite.
Unabhängig davon, ob Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück groß oder klein, günstig oder teuer, alt oder neu ist - bei uns wird Ihnen geholfen.
Ein Höchstmaß an Fachkompetenz, die individuelle Beratung sowie ein maßgeschneidertes Marketingkonzept für den Verkauf Ihrer Immobilie stehen im Mittelpunkt unserer Dienstleistungen.
Zudem bieten wir Ihnen mit unseren virtuellen 360°-Rundgängen einen komfortablen Service, um erste Eindrücke der Immobilie zu vermitteln.
Das Verkaufsgebiet unseres Wohnimmobilien-Shops umfasst eine Vielzahl an exklusiven und abwechslungsreichen Standorten, aus denen Sie beim Kauf einer Immobilie wählen können.
In unserem Engel & Völkers Wohnimmobilien-Shop in Miesbach betreuen unsere Immobilienmakler alle Gebiete Miesbachs und Umgebung.:
Unsere lokalen Kenntnisse verbinden sich mit unserem internationalen Netzwerk. Unsere Erfahrung bei Immobilien bietet Ihnen einzigartige Vorteile in jeglichen Immobilienangelegenheiten.
Die hohe Leistungsstärke unseres Teams beruht auf unseren Leitmotiven: Professionalität und Kompetenz - die wir stetig durch Fortbildungen und Wissenstransfer erweitern -, unsere ausgeprägte Leidenschaft für die Immobilie, besonderer Einsatz und Engagement wie auch selbstverständlich Seriosität und Diskretion.
Unsere Immobilienmakler von Engel & Völkers Miesbach beraten Sie gerne detailliert zu den einzelnen Standorten und bieten Ihnen zudem die kostenlose und unverbindliche Marktpreiseinschätzung Ihrer Eigentumswohnung, Ihres Hauses oder Grundstücks an.
Wir glauben, dass wir Ihnen einen besonderen Service mit einem Mehrwert anbieten können, der letztendlich Ihnen zugute kommt.
Kurzum, Sie befinden sich bei uns in besten Händen.
In Miesbach finden Sie unseren Shop am Stadtplatz 10, 83714 Miesbach.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 08025-9938240 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an miesbach@engelvoelkers.com.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Immobilienmakler in Miesbach.
Engel & Völkers
Immobilienkarussel
Aufgrund der aktuellen Marktlage und teilweise auch auf Wunsch der Eigentümer werden nicht sämtliche Immobilien auf unserer Homepage angeboten.
Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne weitere Informationen zukommen.
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1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.