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Magdeburg – Der Mietpreisspiegel kommt

Was ist neu?

Am 17.08.21 wurde das Gesetz über die Reform des Mietspiegelrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dies hat weitreichende Folgen (nicht nur) für Magdeburg.

Mit dem Gesetz soll die Aussagekraft von Mietspiegeln erhöht und Kommunen ermuntert werden, entsprechende Mietspiegel aufzustellen.

Quasi in letzter Minute und im Zuge von Ausschussempfehlungen entstand dabei auch eine Pflicht für Kommunen ab 50.000 Einwohner, einen solchen Mietspiegel zu erstellen.

Um was geht es?

Mietspiegel sind immer dann von Bedeutung, wenn eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden soll. Das ist unter anderem dann notwendig, wenn in bestehenden Mietverhältnissen die Miete durch den Vermieter erhöht werden soll.

Dieser Mietspiegel existiert entweder in einer einfachen Form oder als qualifizierter Mietspiegel. Letzterer ist vor allem in Gerichtsverfahren relevant, da er als „beweisfest“ gilt, wenn er nach „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“ erstellt wurde. Dafür musst vor allem spätestens innerhalb von vier Jahren eine Aktualisierung durchgeführt werden.

Die „Beweisfestigkeit“ wurden in vergangenen Jahren immer wieder in Justizverfahren attackiert mit dem Hinweis auf eben die fehlende Erstellung nach anerkannten Grundsätzen.

Nun soll die Reform dazu beitragen, wieder Rechtssicherheit zu schaffen.

Was wurde geändert?

Schon Anfang 2020 wurden die zu betrachtenden Mieten auf sechs zurückliegende Jahre statt vier Jahre verändert. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes ergab sich bereits eine Senkung der Durchschnittshöhe.

Im nun veröffentlichten Gesetz wurden die Kriterien eines Mietspiegels definiert. Wichtig für alle Mieter und Vermieter: Es wurden umfassende Auskunftspflichten für Bürger eingeführt, um die Datenbasis eines Mietspiegels zu verbessern.

Neu ist auch, dass der einfache Mietspiegel nur für drei statt für zwei Jahre gilt.

Was ändert sich für Magdeburg?

Das Gesetz tritt zum 01.07.2022 in Kraft. Die Städte sind verpflichtet, bis zum 01.01.2023 einen Mietspiegel zu erstellen, wenn dieser noch nicht vorlag. Die Frist verlängert sich um ein Jahr, wenn sich eine Stadt entschließt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.

Magdeburg hat bislang keinen Mietpreisspiegel, ist also in jedem Fall verpflichtet, diesen neu einzuführen. 

Auf erste Anfrage konnte die Stadt noch nicht mitteilen, für welche Art von Mietspiegel sie sich entscheiden wird.

Werden sich die Mieten in Magdeburg verändern?

Wie immer die leidige Antwort: „Das kommt darauf an“. Und zwar auf die verwendeten Datenquellen. Die Mietpreise in der Landeshauptstadt sind bislang moderat, allerdings in den vergangenen Jahren schon deutlich gestiegen. Wer wollte, konnte auch bisher die Entwicklung anhand von Auswertungen nachvollziehen. Durch den relativ langen Betrachtungszeitraum wird jedoch die erfolgte laufende Erhöhung nicht unmittelbar und in voller Höhe auf den Mietmarkt durchschlagen.


Wir werden die Entwicklung in Magdeburg weiter beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.

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