Auf Immobilienbesitzer kommt ein weiterer großer Einschnitt zu: das GEG.
Ab 2024 dürfen in Neubaugebieten dann nur noch Heizungen verbaut werden, die auch auf erneuerbare Energien zurückzugreifen.
Sollten Sie noch unschlüssig sein, welche für Sie die sinnvollste Alternative zu Ihrer aktuellen Heizung ist, beraten wir Sie gerne. Unser Energieeffizienzexperte Julien Ulrich erstellt für Sie Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Wärmebrückenberechnungen. Außerdem berät er Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Energieoptimierung und unterstützt Sie bei der Fördermittelbeantragung. Das komplette Serviceangebot finden Sie hier.
Hintergrund zum GEG
Am 08. September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag beschlossen und Ende September vom Bundesrat bewilligt. Das GEG sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft und verpflichtet vor allem in Neubaugebieten zu alternativen Heizungsanlagen. Bei Bestandsbauten wird eine kommunale Wärmeplanung wegweisend sein, die schrittweise eingeführt wird. Die Kommunen müssen anschließend darüber informieren, wo Nahwärme, Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz geplant ist, sodass Bestandsbauten optimal angepasst werden können.