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Die staatliche Förderbank KfW weitet die Heizungsförderung gemäß des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus: Ab sofort steht die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auch den Eigentümern und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern zur Verfügung.
Die Mittel können als Zuschuss direkt bei der KfW beantragt werden. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolge die Zusage digital und automatisiert in wenigen Minuten, teilt die Förderbank mit.
Über die Zuschussförderung hinaus bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Eigentümer und Eigentümerinnen bei ihrer Hausbank beantragen können. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.
Die KfW-Zuschussförderung setzt sich aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt wiederum von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. So werden laut KfW für die erste Wohneinheit 30.000 Euro angesetzt, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten liege entsprechend bei 121.000 Euro, rechnet die KfW beispielhaft vor. Der Betrag ergibt sich aus: 1 x 30.000 Euro plus 5 x 15.000 Euro plus 2 x 8.000 Euro. Wenn förderfähige Kosten in dieser Höhe anfallen und eine Grundförderung von 30 Prozent beantragt wird, liegt der Zuschussbetrag bei 36.300 Euro. (28.5.24)
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