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In der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eines bislang untergegangen. Die Pläne der EU, die Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte zu überarbeiten. Laut dem Verband Flüssiggas würden diese Pläne in ein Verbot von neu aufgestellten Gas-Heizungen ab dem Jahr 2029 münden. Davon betroffen wären auch Öko-Gas-Heizungen, für die sich zuletzt die FDP stark gemacht hatte.
Ein solches Verbot würde die Regelungen des GEG aushebeln und die Technologieoffenheit noch weiter einschränken. Konkret geplant ist eine gestufte Verschärfung der Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Arten von neu eingebauten Heizgeräten. Die verlangte Effizienz von Gas-Brennwertgeräten wird ab 2029 auf 115 Prozent gesetzt. Diese Anforderungen können brennstoffbasierte Heizkassel nicht erfüllen, deren Maximum bei nur 98 Prozent liegt. Dies betrifft etwa Heizungsanlagen mit Nutzung erneuerbarer Gase wie Wasserstoff, Biomethan oder biogenem Flüssiggas.
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