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Ein hydraulischer Abgleich von Gaszentralheizungen ist künftig Pflicht. In Mehrfamilienhäusern mit mindestens zehn Wohneinheiten muss er laut Verordnung der Bundesregierung bis zum 30. September 2023 durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche. Für Mehrfamilienhäuser mit sechs bis neun Wohneinheiten endet die Frist erst rund ein Jahr später am 15. September 2024. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich werden von den Eigentümern getragen, sind nicht umlagefähig und variieren stark nach Größe der Heizungsanlage.
Für ein Mehrfamilienhaus mit 2.000 Quadratmetern beheizter Fläche schätzt der Blog „Haustechnik Verstehen“ die Ausgaben auf 10.804 Euro.
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