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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht sich gegen Einschränkungen bei Indexmieten auf dem Wohnungsmarkt aus. Er argumentiert, dass Investitionen in den Wohnungsbau nur attraktiv seien, wenn Vermietungen wertstabile Erträge versprechen. Er warnt davor, dass zusätzliche Regulierungen potenzielle Investoren abschrecken könnten. Buschmann verweist darauf, dass der Koalitionsvertrag keine konkrete Vereinbarung zur Indexmiete enthält.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hingegen sieht großen Veränderungsbedarf bei der Indexmiete. Sie betrachtet sie als starke Belastung für Wohnungsmieter in Zeiten hoher Inflation. Geywitz schlägt vor, die Indexmiete an die allgemeine Mietpreisentwicklung zu koppeln oder eine Kappungsgrenze festzulegen.
Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich anhand des Verbraucherpreisindex erhöht werden, ohne dass eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgt. Ob dies für Mieter günstiger ist, hängt davon ab, ob die Verbraucherpreise insgesamt oder die Mietzinsen im eigenen Viertel stärker steigen. Die Verbraucherpreise sind im Juli 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,2 Prozent gestiegen.
Laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus dem Februar 2023 haben lediglich 2,2 Prozent der deutschen Mieter eine Indexmiete vereinbart. Indexmietverträge sind somit ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Die Risiken und möglichen Nachteile im Vergleich zu Standardmietverträgen werden als zu hoch eingeschätzt.
Buschmann schlägt vor, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierte Wohnungen anzubieten, oder die Indexmiete zeitlich zu befristen, was bereits zulässig ist.
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