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Gerade beim Kauf von Gewerbeimmobilien ist der Energieausweis in Karlsruhe aussagekräftig und durchaus ein Kriterium, um eine Immobilie zur Kapitalanlage oder als Unternehmensstandort einer anderen vorzuziehen. Denn die monatlichen Energiekosten summieren sich schnell, vor allem bei den derzeit hohen Strombörsenpreisen. So kann eine Gewerbeimmobilie in Karlsruhe mit einem höheren Kaufpreis auf Dauer durchaus günstiger sein als das vermeintlich günstigere Objekt, dessen Energieverbrauch höher ist. Einen Energieausweis in Karlsruhe benötigen alle Immobilieneigentümer beim Verkauf oder der Vermietung ihrer Wohngebäude und Gewerbeimmobilien. Je nach Art der Immobilie sowie deren Sanierungszustand und Baujahr ist eine der zwei Formen von Energieausweisen in Karlsruhe erforderlich.
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Ob Neubau oder Altbau, der Energieausweis hat für Immobilien in Karlsruhe inzwischen Tradition. So besteht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Neubauten bereits seit 2002. Für alle Bestandsbauten wie Wohngebäude und Gewerbeimmobilien existiert diese Verpflichtung zum Nachweis des Energiebedarfs die Hilfe eines Energieausweises seit 2009. Wer versucht, Wohnungen oder Häuser ohne Energieausweis in Karlsruhe zu vermieten oder zu verkaufen, kann sogar mit einem Bußgeld rechnen. Ausgenommen von der Pflicht sind beispielsweise Ferienimmobilien, die weniger als drei Monate im Jahr genutzt werden, zudem Gebäude, die weniger als 50 Quadratmeter aufweisen oder unter Denkmalschutz stehen. Es gibt zwei Arten des Energieausweises, und zwar den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.
Für Gewerbeimmobilien in Karlsruhe, die zu den Nichtwohngebäuden gehören, genügt der Verbrauchsausweis. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1977 sowie bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis auszustellen. Erfüllt das Wohngebäude aufgrund einer Sanierung nachweislich die Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977, so reicht für den Verkauf oder die Vermietung der Verbrauchsausweis aus. Bei Bestandsgebäuden ab fünf Wohneinheiten hat der Immobilieneigentümer in Karlsruhe die freie Wahl, ob er sich für einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis entscheidet. Bei Mischgebäuden wie Wohn- und Geschäftshäuser kommt es auf die Hauptnutzung an. Ist die Fläche beispielsweise zur Hälfte auf Einzelhandelsflächen und Wohnungen verteilt, sind zwei separate Energieausweise erforderlich. Befindet sich dagegen in einem Wohngebäude nur ein Ladenfläche, die 10 Prozent der Gesamtfläche nicht überschreitet, genügt ein Energieausweis für das gesamte Gebäude. Büros und Praxisräume unterliegen gemäß Gebäudeenergiegesetz zumeist einer ähnlichen Nutzung und einem vergleichbaren Energiebedarf wie Wohneinheiten und sind entsprechend zu behandeln.
Der Verbrauchsausweis enthält den tatsächlichen und lückenlos nachgewiesenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, wobei diese Daten von den Vorbesitzern stammen können. Bei Gewerbeimmobilien handelt es sich dabei nicht nur um den Heizenergieverbrauch, wie es bei Wohngebäuden üblich ist, sondern ebenso um den ununterbrochenen Nachweis des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre.
Ein Bedarfsausweis in Karlsruhe gibt dem rechnerischen Energiebedarf an, der sich aufgrund der Gebäudehülle und Öffnungen wie Fenster und Türen sowie der Wärmedämmung errechnen lässt. Das gibt Käufern und Mietern die Möglichkeit, den genauen Energiebedarf und die Energieeffizienz des Wohngebäudes oder der Gewerbeimmobilie zu erfahren und notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen einzuplanen. Für den Verkauf oder die Erstvermietung von Wohngebäuden im Neubau ist stets ein Bedarfsausweis vorzulegen. Eigentümer anderer Gewerbeimmobilien haben die freie Wahl, für welchen Energieausweis sie sich entscheiden. Bei größeren Objekten ab 250 Quadratmeter und mit starkem Publikumsverkehr ist der bereits erstellte Energieausweis öffentlich sichtbar in der Gewerbeimmobilie auszuhängen.
3,723 Cent pro Kilowattstunde beträgt die EEG-Umlage für das Jahr 2022 und damit 2,8 Cent je Kilowattstunde weniger als zuvor. Obwohl sich die EEG-Strommenge mehr als verdoppelt hat, liegt die EEG-Umlage 2022 deutlich unter den Beträgen der letzten zehn Jahre. Die Gründe dafür liegen in den höheren Bundeszuschüssen und den aktuellen Börsenstrompreisen. Gerade Letztere sind deutlich gestiegen und decken damit größtenteils die Differenz zwischen der garantierten Vergütung für die Einspeisung erneuerbarer Energien und dem tatsächlichen Marktpreis. Denn um Solarenergie und Windräder zu fördern, sichert das Erneuerbare-Energien-Gesetz den einspeisenden Haushalten und Unternehmen eine Vergütung zu, die in der Regel über dem Börsenstrompreis liegt. Da die Übertragungsnetzbetreiber beim Verkauf des grünen Stroms ein Minus machen würden, deckt die EEG-Umlage dieses Defizit. Bemerkbar macht sich in diesem Jahr besonders der Bundeszuschuss, auch Effekt Zuschuss 2022 genannt. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz verwendet der Bund seit 2021 zur Senkung der EEG-Umlage, um die Energiepreise für den Haushaltsstrom zu entlasten. Noch deutlicher spüren die mittelständischen Gewerbeunternehmen in Karlsruhe die dank Bundeszuschuss um rund 43 Prozent günstigere EEG-Umlage für 2022. Das setzt jedoch voraus, dass die Börsenstrompreise nicht weiter steigen und die Stromversorger die Vergünstigung nun weitergeben. Industrielle Großabnehmer zahlen aufgrund des geförderten Strompreises nahezu keine EEG-Umlage, weshalb sie die Entlastung kaum betreffen wird. Derzeit diskutiert die Politik ohnehin über eine generelle Abschaffung der EEG-Umlage.
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