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und nach Absprache
Die Frage nach der Gewerbesteuer in Karlsruhe kommt bei vielen Eigentümer von Gewerbeimmobilien im Bereich der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie auf. Investitionen in Gewerbeimmobilien wie beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser in der Technologieregion Karlsruhe gehören aktuell zu den beliebtesten Kapitalanlagen in Karlsruhe. Bei den derzeit niedrigen Bankzinsen lohnt sich der Kauf von Gewerbeimmobilien in Karlsruhe für Investoren oftmals gleich doppelt. Zum einen lassen sich die Anlageimmobilien günstig finanzieren und bieten zum anderen mehr Rendite als andere Anlageformen. Die Immobilienpreise und die Nachfrage sind in der Stadt Karlsruhe aktuell gleichermaßen hoch. Das motiviert Immobilieneigentümer dazu, ihre Gewerbeimmobilien schneller als geplant mit Gewinn wieder verkaufen zu wollen. Damit der Verkaufserlös möglichst hoch ausfällt, empfiehlt sich beim Immobilienverkauf die Zusammenarbeit mit den erfahrenen Engel & Völkers Gewerbemaklern in Karlsruhe. Doch auch eine Betrachtung der eventuell anfallenden Gewerbesteuer Karlsruhe ist notwendig, wobei wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich sind. Mehr über die interessanten Gewerbeimmobilien am Wirtschaftsstandort Karlsruhe und in der Umgebung erfahren Sie in unseren weiteren Beiträgen:
Wenn Kapitalgesellschaften Gewerbeimmobilien aus ihrem Betriebsvermögen mit Gewinn verkaufen, berechnet das Finanzamt mithilfe der Steuermesszahl und des Hebesatzes die Höhe der Gewerbesteuer. Personengesellschaften, die Mieteinnahmen oder Gewinn aus einem Gewerbeimmobilienverkauf ihres Investments in Karlsruhe erzielen, unterliegen ebenfalls der Gewerbesteuer. Sie können allerdings einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro ansetzen und zahlen damit weniger Gewerbesteuer als Kapitalgesellschaften. Vermieten Sie dagegen Wohnungen als Privatperson, so fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an. Hier handelt es sich um Einnahmen im Bereich der Vermögensverwaltung, die zwar nicht bei der Gewerbesteuer, sondern bei der Einkommensteuer ihren Ansatz finden. Dies setzt voraus, dass der Umfang der Einkünfte nicht als gewerbsmäßig eingestuft werden kann.
Privatperson werden zu Gewerbetreibenden im Sinne der Gewerbesteuer, wenn sie die 3-Objekt-Grenze überschreitet. Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, stuft Sie das Finanzamt als gewerblicher Immobilienhändler ein, und das unabhängig davon, ob Sie zu diesem Zeitpunkt ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht.
Diese Grenze gilt dagegen nicht für Immobilien, die sich seit mindestens zehn Jahren in Ihrem Besitz befunden haben. Weiterhin dürfen Sie Immobilien verkaufen, die sie mehr als fünf Jahre selbst bewohnt haben oder die Sie geerbt haben. Dabei ist zu beachten, dass diese Gewerbeimmobilien nur dann frei von der Gewerbesteuer zu veräußern sind, wenn der Erblasser nicht als gewerbetreibender Immobilienhändler eingestuft war und die Objekte und nicht innerhalb der letzten fünf Jahre umfassend saniert wurden wie bei der Erbengemeinschaft Schüler.
Bei tageweiser oder kurzfristiger Vermietung von Ferienwohnungen oder hotelartigen Unterkünften mit zusätzlichen Dienstleistungen, wie Reinigung oder Rezeption, prüft das Finanzamt in der Regel, ob eine Gewerbesteuer zugunsten der Stadt Karlsruhe anfällt. Im Zweifelsfalle hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Zum Thema Immobilienverkauf und der richtige Verkaufszeitpunkt beraten Sie unsere Gewerbemakler ebenfalls kompetent, wie unser langjähriger Kunde Herr Afrim Bajrami bestätigt. Vielleicht interessieren Sie unsere weiteren Ratgeber und Informationen zum Thema Gewerbeimmobilien im Landkreis Karlsruhe, wie beispielsweise:
Unternehmen, die viele Immobilien verwalten, gründen in der Regel eine eigene Gesellschaft dafür, um die Gewerbesteuer zu senken. Privatpersonen, die Wohnungen vermieten, zahlen im Allgemeinen keine Gewerbesteuer, sondern versteuern die Mieteinnahmen über die Einkommensteuer. Wer jedoch als Privatperson bereits einen hohen Einkommensteuersatz hat, für den kann es ebenfalls sinnvoll sein, eine sogenannte Immobilien GmbH zu gründen. Denn die Mieteinnahmen einer ausschließlich vermögensverwaltenden Gesellschaft sind von der Gewerbesteuer befreit und unterliegen bloß der Körperschaftsteuer. Wichtig dabei ist, dass die Immobilien GmbH keinen gewerblichen Immobilienhandel betreiben darf und nur eigene Immobilien vermietet. Dies sind einige Steuersparmöglichkeiten:
Die Gewerbesteuer in Karlsruhe ist derzeit eines der heiß diskutierten Themen. Denn die Verwaltung plant den seit 2015 gleich gebliebenen Gewerbesteuerhebesatz in der Stadt Karlsruhe von 430 auf 450 zu erhöhen. Damit landet Karlsruhe Stadt mit dem neuen Hebesatz der Gewerbesteuer auf Platz 1 in Baden-Württemberg. Dennoch gehen die Stadtväter nicht davon aus, dass Karlsruhe als Gewerbestandort an Attraktivität dadurch verlieren wird. Wer der Gewerbesteuer beim Verkauf unterliegt und aktuell verkaufen möchte, für den kann sich schnell sein rechnen. Unsere Gewerbemakler Nikolas Wiksner, Torben Heydecke und Frederik Botzke stehen Ihnen beim Kauf, wie beim Verkauf gerne zur Seite. Nutzen Sie jetzt zur Ermittlung der aktuellen Immobilienpreise in Karlsruhe unsere unverbindliche Gewerbeimmobilienbewertung in Karlsruhe oder übermitteln Sie uns Ihren Suchauftrag.
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