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Für institutionelle Investoren und private Kapitalanleger kann es besonders interessant sein, eine der schönen Denkmalschutz-Immobilien in Karlsruhe zu kaufen. Denn die denkmalgeschützten Immobilien versprühen nicht nur den Charme vergangener Tage, sondern glänzen genauso mit hohen steuerlichen Vorteilen. Eine Denkmalimmobilie gilt als äußerst erhaltenswert und ist von öffentlichem Interesse. Entsprechend renoviert überzeugen die Wohnungen in den Denkmalschutz-Immobilien in Karlsruhe mit ihrem unvergleichlichen Charakter und ziehen dementsprechend neue Mieter an. Steuerliche Erleichterungen und zusätzliche Förderung machen eine Kapitalanlage in Denkmalimmobilien zusätzlich attraktiv.
Alle Denkmalimmobilien unterliegen in Baden-Württemberg dem Denkmalschutzgesetz, kurz DSchG BW genannt. Dies regelt die Pflichten und Verfahren für den Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien. So verpflichtet beispielsweise § 6 DSchG BW alle Immobilieneigentümer zur Erhaltung und pfleglichen Behandlung ihrer Denkmalimmobilien. Dabei unterstützt das Landesamt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg die Eigentümer einer Immobilie unter Denkmalschutz unter bestimmten Voraussetzungen mit Denkmalförderungen. Diese betragen je nach Art der Renovierungsarbeit und Einstufung der Immobilie gemäß Denkmalschutz zwischen 20 und sogar bis zu 100 Prozent der Gesamtausgaben. Finden Sie Ihre Denkmalimmobilien in der Stadt Karlsruhe für jede Art von Gewerbe mit uns, wie beispielsweise:
Denkmalimmobilien sind einzigartig und wissen mit ihrem ganz besonderen Flair zu überzeugen. Doch wenn Sie diese Anlageobjekte kaufen in Karlsruhe, müssen die denkmalgeschützten Immobilien auch wirtschaftlich interessant sein. Damit Investoren sich für die Erhaltung der Kulturdenkmäler erwärmen, gewährt das Finanzamt Steuervorteile auf den Kaufpreis. Diesen können Sie innerhalb von 40 Jahren mit jeweils 2,5 % des Kaufpreises pro Jahr absetzen. Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, um eine Denkmalschutz-Immobilie in Karlsruhe zu kaufen, können Sie als Investor genauso die Kreditzinsen bei Ihrer Steuererklärung anrechnen. Je nach Nutzungsart der Denkmalimmobilien sind folgende Sonderabschreibungen als zumeist lineare Abschreibungen für Anschaffungen (AfA) für die Modernisierungskosten oder zukünftigen Erhaltungsaufwendungen in voller Höhe für Denkmalimmobilien zulässig:
Eine Hürde beim Kauf einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie ist sicherlich, dass alle baulichen Veränderungen zunächst von der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Karlsruhe genehmigt werden müssen. Das gilt für eine neue Dacheindeckung ebenso wie für Veränderungen an der Fassade, wozu beispielsweise bereits ein Wechsel der Farbe gehört. Eingeschränkt ist bei der Sanierung der Denkmalimmobilie ebenfalls die Auswahl der Baumaterialien, was eine energetische Verbesserung des Gebäudes beispielsweise erschweren kann. Um die Renovierungsarbeiten in Eigenleistung vorzunehmen, ist eine nachweisbare Befähigung erforderlich. Zu dem entstehen am Altbau naturgemäß höhere Instandhaltungskosten als bei Neubauten. Es gibt ansprechende Alternativen für ein Investment in Karlsruhe, wie zum Beispiel:
Eine denkmalgeschützte Immobilie bringt aber weitaus mehr Pluspunkte als Negatives mit sich. So liegt der Kaufpreis einer Denkmalimmobilie je nach Zustand oftmals deutlich unter den Immobilienpreisen in Karlsruhe für neuere Gewerbeimmobilien, was die höheren Sanierungskosten in der Regel auffängt. Die Förderungen und steuerlichen Abschreibungen für denkmalgeschützte Immobilien senken die Steuerbelastung bei privaten wie institutionellen Kapitalanlegern für viele Jahre und sind damit als Teil der Rendite zu betrachten. Zudem sind schön sanierte Wohnungen im Altbau eine zeitlose Investition, da die Nachfrage nach derartigen Objekten bei Mietern hoch ist. Mit jeder Modernisierungsmaßnahme steigt nicht nur die Steuerersparnis, sondern auch der Wert der denkmalgeschützten Immobilie. Förderprogramme der verschiedensten Art erleichtern genauso zukünftig notwendige Sanierungsmaßnahmen und eine Verbesserung der Energieeffizienz. Damit ist eine entsprechend ausgewählte Denkmalimmobilie eine ausgezeichnete Kapitalanlage.
Unsere Gewerbemakler in Karlsruhe kennen sich mit Denkmalimmobilien und dem Denkmalschutz bestens aus. Aufgrund unserer professionellen Gewerbeimmobilienbewertung in Karlsruhe erfahren Sie bereits vor dem Kauf, in welchem Zustand sich die unter Denkmalimmobilie befindet und welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Eine gute Bausubstanz ist die Voraussetzung, um eine denkmalgeschützte Immobilie rentabel instand setzen zu können und sie dementsprechend als lukratives Investment in Karlsruhe anzusehen. Unsere guten Kontakte zur Denkmalschutzbehörde und unsere jahrelange Erfahrung helfen dabei, die geplanten Maßnahmen, die denkmalschutzrechtlichen Auflagen und deren Kosten im Vorfeld abzuklären. Denn neben dem Kaufpreis entscheiden je nach Objekt und Zustand die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen ebenfalls über den Erfolg von Denkmalschutz Immobilien als Kapitalanlage in Karlsruhe.
Setzen Sie sich gleich mit unseren Gewerbemaklern für Karlsruhe und Umgebung sowie für Pforzheim in Verbindung. Die Managing Partner Torben Heydecke und Nikolas Wiksner freuen sich auf Ihren Suchauftrag. Gewerbemakler Frederik Botzke ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Vermietung oder Miete von Büros in einer Denkmalimmobilie geht. Weitere informative Artikel rund um die Karlsruher Gewerbeimmobilien finden Sie hier:
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