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(Foto: © Manfred Antranias Zimmer, Pixabay)
Das Thema Erben und Vererben ist oft von Emotionen geprägt – insbesondere wenn es um
Immobilien geht. Gefühle haben ihre Berechtigung, aber in steuerlicher, rechtlicher und finanzieller
Hinsicht ist eine gehörige Portion Vernunft gefragt. Hier die wichtigsten Regeln:
Wer eine Immobilie erbt, sollte sich frühzeitig mit den damit verbundenen Aufgaben, Rechten und Pflichten
auseinandersetzen. Dabei spielen nüchterne Fragen eine Rolle: In welchem Zustand ist die Immobilie? Ist
die Liegenschaft finanziell belastet? Gibt es Umstände, die sofortiges Handeln erfordern? Welche
Instandsetzungspflichten bestehen?
Sind mehrere Erben beteiligt, müssen sich alle einigen. Liegen die Interessen der Erben zu weit
auseinander, kann es sinnvoll sein, die Immobilie zu verkaufen. Geld lässt sich leichter aufteilen als
Immobilien. Die Erbschaft muss dem Finanzamt gemeldet werden. Dafür bleiben drei Monate nach dem
Erbfall Zeit. Die Erben sollten sich in Ruhe überlegen, was sie wollen: selbst einziehen, vermieten oder
verkaufen.
Im Jahr 2022 wurden Immobilien im Wert von rund 23,7 Milliarden Euro vererbt. Die Einnahmen des Staates
aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer beliefen sich auf rund 11,4 Milliarden Euro. Wie hoch die Steuer für
die Erben ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Außerdem sind
Pflichtteilsansprüche eventuell enterbter Angehöriger zu berücksichtigen.
Erbschaften sind oft Anlass für Streit in der Familie. Wer das vermeiden will, sollte möglichst sorgfältig und
vorausschauend planen. Das ist nicht nur gut für den Familienfrieden, sondern mindert auch die Steuerlast.
Ohne Testament erbt derjenige, der dem Erblasser verwandtschaftlich am nächsten steht. Das sind in erster
Linie Ehepartner und Kinder, dann Eltern und Geschwister und schließlich andere Verwandte.
u Fazit: Rechtzeitige Vorsorge lohnt sich. Denn die in den letzten Jahren stark gestiegenen Immobilienwerte
haben dazu geführt, dass der Fiskus seine Bewertungsmethode für Immobilien geändert hat. Dadurch kann
„Omas Häuschen“ plötzlich einen Wert haben, der über den Freibeträgen liegt und möglicherweise hohe
Erbschaftssteuern nach sich zieht.
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