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Denken Sie über den Verkauf Ihrer Villa, Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung an der Hessischen Bergstraße nach? Der Immobilienverkauf ist mit unterschiedlichen Nebenkosten wie zum Beispiel eventuell anfallenden Steuern verbunden. Ob Sie bei Ihrem Hausverkauf tatsächlich Steuern zahlen müssen oder ob Sie diese sparen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Nutzungsart Ihrer Immobilie und den Besitzverhältnissen. In diesem Artikel erläutert Immobilienmakler Engel & Völkers, wann Sie Ihre Immobilie an der Hessischen Bergstraße steuerfrei verkaufen können. Lesen Sie weiter!
Vor Ihrem Hausverkauf an der Hessischen Bergstraße ist es aus Sicht von Immobilienmakler Engel & Völkers entscheidend, die Nutzungsart Ihres Objekts sowie die Besitzverhältnisse zu klären, um von einer eventuellen Steuerbefreiung zu profitieren.
Vorab: Der Immobilienverkauf ist in jedem Fall steuerfrei, wenn Sie keinen Gewinn erwirtschaften. Die Verkaufsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften sind hingegen steuerpflichtig.
Beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie fällt hingegen in der Regel keine Spekulationssteuer an. Allerdings müssen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an der Hessischen Bergstraße im Jahr des Verkaufs und den zwei vergangenen Jahren selbst bewohnt haben. Bei fremdgenutzten beziehungsweise vermieteten Immobilien können Sie Ihr Objekt nur dann steuerfrei verkaufen, wenn sich das Haus oder die Wohnung seit mindestens 10 Jahren in Ihrem Besitz befindet. da sich ansonsten auf eine Veräußerung mit Gewinnerzielungsabsicht schließen lässt. Immobilienmakler Engel & Völkers rät Ihnen von dem Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie vor dieser Zehnjahresfrist ab, da in diesem Fall eine Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn anfällt.
Die gleichen Regelungen für Selbst- oder Fremdnutzung gelten auch beim Verkauf einer geerbten Immobilie. Ob Sie Ihr geerbtes Haus oder Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen können, hängt davon ab, ob Sie Ihre Immobilie zu Wohnzwecken nutzen oder vermieten. Nach unseren erfahrenen Immobilienmaklern wird die Besitzdauer durch den Erblasser beim Verkauf von geerbten Immobilien mit berücksichtigt. Wenn sich die Immobilie also seit mehr als 10 Jahren im Besitz des Erblassers befindet, fällt beim Hausverkauf durch den Erben keine Steuer an. Benötigen Sie mehr Informationen zu diesem komplexen aber relevanten Thema? Unsere Engel & Völkers Immobilienmakler an der Hessischen Bergstraße stehen Ihnen während des gesamten Verkaufsprozesses stets zur Seite und beraten Sie hinsichtlich der eventuell anfallenden Steuern bei Ihrem Immobilienverkauf.
Verlassen Sie sich beim Verkauf Ihrer Villa, Wohnung oder Ihres Hauses an der Hessischen Bergstraße auf Immobilienmakler Engel & Völkers! Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung, lokales Marktwissen sowie ein internationales Netzwerk mit wertvollen Kontakten. Wir finden den richtigen Käufer für Ihr Objekt und führen Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf zum Erfolg!
Zu unseren erstklassigen Dienstleistungen gehört eine unverbindliche Beratung hinsichtlich der Befreiung von eventuell anfallenden Steuern beim Hausverkauf. Vor der Vermarktung Ihrer Immobilie legen wir zunächst den richtigen Zeitpunkt des Markteintritts fest, damit Sie bei Ihrem Hausverkauf das bestmögliche Ergebnis erreichen. Wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfehlen wir Ihnen, den Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder Ihre Immobilie selbst für drei Jahre zu bewohnen, damit Sie die Steuer sparen.
Möchten Sie Ihre eigen- oder fremdgenutzte Immobilie an der Hessischen Bergstraße verkaufen und dabei Steuern sparen? Immobilienmakler Engel & Völkers steht Ihnen während des gesamten Verkaufsprozesses kompetent zur Seite und unterstützt Sie, Ihr individuelles Immobilienprojekt zu realisieren. Wir unterstützen Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Verkaufsabschluss und auch darüber hinaus mit unserem einzigartigen After-Sales-Service. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Immobilienexperten vor Ort telefonisch unter +49 6251 84 82 50 oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!