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Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete: Was Sie wissen sollten

Sie sind Vermieter an der Hessischen Bergstraße und aufgrund höherer Energiekosten und der gestiegenen Inflation möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Miete für Ihr Objekt zu erhöhen? Ein Modell, welches Sie für die Mietanpassung nutzen können, ist die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Im folgenden Artikel erklärt Immobilienmakler Engel & Völkers Hessische Bergstraße Ihnen, welche Vorgaben von der Mietpreisbremse über die Kappungsgrenze bis hin zur Jahressperrfrist Sie dabei beachten müssen, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.


Rechtlichen Vorgaben, die Vermieter bei der Mieterhöhung berücksichtigen müssen

Wenn Sie eine Mieterhöhung für Ihr vermietetes Objekt an der Hessischen Bergstraße planen, sind das die Aspekte, die es zu beachten gilt:


  • Bevor Sie die Miete anpassen, müssen Sie dem Mieter eine schriftliche Mieterhöhungserklärung per Brief oder E-Mail zukommen lassen, welcher der Mieter ebenfalls schriftlich zustimmen muss.


  • Auf dem Mieterhöhungsschreiben müssen sowohl der neue Mietpreis als auch der Erhöhungsgrund genannt und mit geeigneten Dokumente wie zum Beispiel dem aktuellen Mietspiegel oder einem Sachverständigen-Gutachten untermauert werden. 


  • Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in der Region dar und wird von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erstellt. Wichtig dabei ist, dass der Mietspiegel zum Zeitpunkt der Mieterhöhung gültig ist. Falls kein aktueller Mietspiegel vorliegt, da die Städte nicht zur Erstellung verpflichtet sind, können Vermieter an der Hessischen Bergstraße auch ein von einem professionellen Sachverständigen erstelltes Gutachten nutzen. Das Gutachten darf jedoch nicht älter als 2 Jahre sein. 


  • Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden die Mieten von vergleichbaren Immobilien in der Region berücksichtigt. Kriterien, die dabei eine Rolle spielen, sind etwa die Objektart, die Lage, die Größe und die Ausstattung.
 Bensheim
- Mit der Mieterhöhung auf ortsübliches Vergleichsniveau wirken Sie dem Ertragsverlust durch Inflation entgegen und nutzen das Potenzial Ihrer Immobilie bestmöglich aus.

Weitere Vorgaben, die Vermieter von Häusern und Wohnungen bei der Mieterhöhung beachten müssen, sind zum Beispiel die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze und die Jahressperrfrist. Diese Regelungen sollen verhindern, dass die Mieten zu rasant ansteigen.


  • Die Mietpreisbremse gilt für Neuvermietungen in Regionen mit knappem Wohnraum und zunehmend steigenden Mieten und sieht vor, dass die Mieten bei einem neuen Vertragsabschluss höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.


  • Die Kappungsgrenze schützt hingegen Mieter bei bestehenden Mietverhältnissen vor einer zu hohen Mieterhöhung, indem die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% erhöht werden darf. Aufgrund der Jahressperrfrist können Vermieter die Miete ihrer Immobilie außerdem frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung erhöhen, während auch das Mieterhöhungsschreiben erst nach Ablauf  dieser Frist an den Mieter geschickt werden darf.

 

Die exklusiven Dienstleistungen von Engel & Völkers Hessische Bergstraße für Vermieter

Immobilienmakler Engel & Völkers Hessische Bergstraße ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder andere Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Mietmodalitäten mittels Staffel- oder Inexmiete. In einem individuellen Gespräch beraten wir Sie gern zum Thema Mieterhöhung, analysieren den aktuellen Mietspiegel der Region und sorgen für die erfolgreiche und ordnungsgemäße Erhöhung der Miete für Ihr Mietobjekt an der Hessischen Bergstraße.


Unsere Engel & Völkers Immobilienmakler stehen Ihnen auch bei anderen Anliegen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung. Gerne übernehmen wir die Vermietung Ihrer Wohnung oder den Verkauf Ihres Hauses an der Hessischen Bergstraße an einen solventen Interessenten und begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Objektübergabe zielsicher und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Dank unserem umfassenden Marktwissen und unserer langjährigen Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien erstellen wir ein professionelles Exposé für Ihr Objekt, führen Hausbesichtigungen durch und sorgen für Ihren zeitnahen Vertragsabschluss.


Sie möchten mehr über die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete in Erfahrung bringen? Lassen Sie sich von unseren Immobilienmaklern beraten! Engel & Völkers Hessische Bergstraße unterstützt Sie bei der ordnungsgemäßen Ausgestaltung Ihres Mietverhältnisses. Nutzen Sie unser digitales Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der Nummer +49 6251 84 82 50 an, um einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Experten an der Hessischen Bergstraße zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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