Seit Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht, das zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht hat. Unter anderem wurden Bestimmungen rund um die Möglichkeiten der Schenkung, die Größe von Pflichtteilen und die Nutznießung durch Ehepartner*innen geändert. Generell kann man sagen, das revidierte Erbrecht in der Schweiz bietet den Erblasser*innen nun eine größere Freiheit, was die Verteilung ihres Erbes angeht.
Natürlich können Eigentümer*innen von Immobilien alles so belassen, wie sie es bislang in Testament oder Erbvertrag geregelt hatten – bestehende Regelungen sind vom neuen Erbrecht nicht betroffen. Auch, wer sich auf die gesetzlichen Erbteile verlassen möchte, muss nicht zwingend aktiv werden. Trotzdem sollte jeder, der ein Haus oder Grundstück in der Schweiz besitzt, zumindest einmal hinterfragen, was er in Sachen Nachlass ändern oder verbessern kann.
Einen guten Einblick ins Schweizer Erbrecht und alle Neuerungen bietet Ihnen unser einstündiges Webinar „Revision des Erbrechts in der Schweiz: Was ist neu und wie müssen Sie reagieren?” am Donnerstag, 27. April 2023. Dabei stehen Ihnen Dr. Ruth Bloch-Riemer und Dr. Daniel Leu von der renommierten Kanzlei Bär & Karrer in Zürich Rede und Antwort. Beginn ist um 17 Uhr. Die Themen im Überblick:
Informieren Sie sich hier über unser gesamtes Webinar-Angebot. Alle Veranstaltungen sind für Sie kostenfrei. Auch die Mitschnitte vergangener Webinare können Sie sich jederzeit (noch einmal) ansehen.