Immobilie verkauft, während der Kredit noch läuft? Dann zahlt man doch einfach das Darlehen zurück und ist fein raus. Oder? In der Regel ist dem nicht so, denn so lange die Zinsfestschreibungsfrist noch läuft, darf die Bank eine Entschädigung fordern.
Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung soll der Bank die entgangenen Zinsen ersetzen und Verluste kompensieren, die entstehen, wenn der Verleih des Kapitals an einen anderen Kreditnehmer weniger einträchtig ist. Die Entschädigung kann bei Immobiliendarlehen durchaus fünfstellig ausfallen.
Was viele Verbraucher*innen allerdings nicht wissen: Die Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung steht oft auf wackeligen Füßen. Mitunter ist ihre Höhe falsch berechnet oder der Darlehensvertrag enthält Fehler bzw. unzureichende Erklärungen dazu, wie der Betrag zustande kommt. Ist das der Fall, wird die Forderung der Bank nach Entschädigung anfechtbar. Bei einzelnen Kreditinstituten sollen mehr als 100.000 Darlehensverträge im Hinblick auf die Vorfälligkeitsentschädigung Fehler enthalten.
Finden Kreditnehmer*innen oder ihr juristischer Beistand solche Fehler, können sie oft eine Zahlung vermeiden, reduzieren oder eine Rückzahlung erreichen. Denn nicht nur angesichts einer aktuellen Forderung können sich Kreditnehmer*innen wehren. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann bis zu drei Jahre nach ihrer Zahlung zurückgefordert werden.
Wie das funktioniert, wissen die beiden Fachanwälte Marko Martschewski und Andrea Burghard. Sie haben es den Teilnehmer*innen unseres jüngsten Webinars erklärt. Hier finden Sie die Aufzeichnung des kostenfreien Webinars mit allen Tipps und Informationen der beiden Experten von der Kanzlei baum reiter & collegen. (14.7.22)