Eigentümer, die ihre Immobilie energetisch sanieren wollen, sowie Bauherren können jetzt weitere Fördermöglichkeiten beantragen. Am 1. Juli 2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gestartet. Unterstützt werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Gesamtsanierungen.
Anlaufstellen sind wie bei bisherigen Förderprogrammen wieder die staatliche KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die neue Bundesförderung BEG ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und eine Weiterentwicklung der bisherigen Programme, mit deren Hilfe Gebäude energieeffizienter werden sollen. Eigentümer können künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Maßnahmen erhalten.
Die Fördergelder fließen in Form von Zuschüssen, Krediten und Unterstützung bei Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Sie kommen für eine große Spannbreite von Immobilieneigentümern und Bauherren infrage. Denn finanzielle Unterstützung kann sowohl für Wohngebäude, zum Beispiel Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, beantragt werden als auch für sogenannte Nichtwohngebäude, wie Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser. Das macht die neue Förderung auch für Investoren sehr attraktiv.
Detaillierte Informationen zu den neuen Förderprogrammen finden Interessierte auf den Seiten der KfW.
Mehr zum Thema Sanierung von Mehrfamilienhäusern erfahren Sie auch in unserem Online-Ratgeber Energetische Sanierung.