Gewerbliche Vermieter und Mieter sind aktuell durch die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Stundungen oder zeitweise Mietreduzierungen werden vielfach diskutiert. Als Beratungsinstanz ist Engel & Völkers Investment Consulting (EVIC) jetzt Kooperationspartner der neu gegründeten Clearingstelle für Gewerbemietverhältnisse der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Ziel ist, beide Vertragsparteien bei der Entwicklung und Umsetzung schneller, interessengerechter und fairer Regelungen zu unterstützen.
Faire Lösungen erarbeiten
„Basierend auf unserer Expertise in allen Assetklassen, wie zum Beispiel Retail, Büro, Industrie, Hotel, kombiniert mit unserer regionalen Immobilienkompetenz, können wir wirtschaftliche Notwendigkeiten erkennen und die Erstellung einer fairen Lösung kaufmännisch begleiten und umsetzen“, hebt Andreas Ewald, Geschäftsführender Gesellschafter der EVIC, hervor. Konsens, Geschwindigkeit und Erfahrung mit hunderten Mietverträgen können hier der entscheidende Erfolgshebel sein.
Rechtssichere Lösungen entwickeln
Vor allem Gastronomie, Handel und Hotellerie leiden unter den Einschränkungen des öffentlichen Lebens, viele Betriebsstätten sind durch Corona zum Erliegen gekommen oder arbeiten stark eingeschränkt. Um in dieser Lage faire und formwirksame Regelungen zwischen Mietern und Vermietern zu finden, hat die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft die Clearingstelle für Gewerbemietverhältnisse gegründet.
Smarte Kombinationen möglich
Bestehende Verträge für Einzelobjekte und große Bestände werden dort von einem Real Estate Expertenteam geprüft und bewertet, um konstruktive und umsetzbare Ausgleichsregelungen im Interesse aller Parteien zu entwickeln. Neben Stundungen und Mietreduzierungen gibt es eine Vielzahl möglicher Maßnahmen, die smart kombiniert werden können.
Ein entscheidender Faktor ist, in Gesprächen und Verhandlungen den Blick für diese Möglichkeiten zu öffnen und das Ergebnis dann im Rahmen eines formwirksamen Nachtrags zu dokumentieren. „Am Ende sollen beide Parteien schnell wieder handlungsfähig werden und bestenfalls ihre Verträge nicht nur gesichert, sondern optimiert haben“, betont Andreas Ewald.
Weitere Informationen zur Clearingstelle finden Sie auf der Seite der Kanzlei Luther sowie in unserer Broschüre.