Viele Experten zweifeln schon jetzt daran, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wirklich am 31. Oktober enden wird. Gesetzlich ist das zurzeit zwar so vorgesehen. Doch aufgrund der teils umfangreichen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kommen Zweifel auf.
Allein elf der 16 Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt und NRW, legen das sogenannte Bundesmodell zugrunde. Es gilt als am komplexesten und verlangt Auskunft zu Grundstücksfläche, Lage des Grundstücks, Bodenrichtwert, Immobilienart, Nutzungsart, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes, Nettokaltmiete und Zahl der Wohnungen.
Baden-Württemberg dagegen folgt dem eher einfachen Bodenwertmodell, das den Bodenrichtwert und die Quadratmeterzahl des Grundstücks berücksichtigt. Bayern hat sich fürs Flächenmodell entschieden, bei dem es auf die Fläche von Grundstück und Gebäude ankommt.
Insgesamt werden sieben verschiedene Berechnungsmodelle angewendet, die unterschiedliche Anforderungen an die Steuerpflichtigen stellen. Der Bund der Steuerzahler fordert bereits jetzt eine Verlängerung der Abgabefrist (beginnt am 1. Juli) auf Januar 2023.
Wie zügig Immobilieneigentümer mit ihrer Grundsteuererklärung fertig werden, wird außer vom Bundesland auch davon abhängen, ob es sich um ein Unternehmen oder einen privaten Eigentümer handelt: Je mehr Immobilien verwaltet werden, umso professionalisierter ist in der Regel der Umgang damit.
Nichtsdestotrotz sieht Jürgen Lindauer, Steuerexperte der Beratungsgesellschaft KPMG, auch Unternehmen vor großen Herausforderungen, wie er in einem Engel & Völkers Webinar unterstrich (hier finden Sie den Mitschnitt seines Vortrags). So sollen Flächen von Geschäftsgrundstücken im Bundesmodell nach der Bruttogrundfläche angegeben werden, in den Ländermodellen jedoch nach der Nutzfläche (auch Nutzungsfläche genannt). Wenn die passende Flächenangabe nicht vorliegt, muss das Grundstück neu vermessen werden. Je nach Art des Grundstücks kann das aufwendig sein.
Einen guten Überblick darüber, welche Grundsteuerlösung welches Bundesland gewählt hat, liefert das „Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (Boris-D)”, ein Online-Angebot des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NRW. Dort sind die Grundsteuerlösungen aller Bundesländer verlinkt. Hinter den Links finden Eigentümer konkrete Informationen für ihr jeweiliges Bundesland.
Aber Achtung: Auch wenn der Name „Bodenrichtwertinformationssystem” einen anderen Schluss nahelegt, können die Bodenrichtwerte, die Boris-D veröffentlicht, nicht für die Grundsteuererklärungen verwendet werden. Darauf weisen die Betreiber explizit hin: „Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und weitere Daten der Gutachterausschüsse bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten.” (8.6.22)