Welche Steuern fallen auf Mieteinnahmen an?
Die Höhe der Steuer auf Ihre Mieteinnahmen hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Entstehen Ihnen Verluste aus Vermietung oder Verpachtung, wirkt sich dies positiv auf die Besteuerung Ihrer sonstigen Einkünfte aus. Für dauerhaften Verlust können Ihnen jedoch "Liebhaberei" vorgeworfen werden. In solchen Fällen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Warum werden Mieteinnahmen besteuert?
Mieterträge aus der Vermietung und Verpachtung von Häusern und Wohnungen zählen nach § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den Einkünften und unterliegen damit der Einkommensteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Einkünfte aus der Vermietung von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Einliegerwohnungen, Ferienwohnungen stammen. Bei der Vermietung an Familienmitglieder, Unternehmer und bei leerstehenden Immobilien gelten besondere Regelungen für die Besteuerung von Mieteinnahmen.
Freibeträge bei der Besteuerung von Mieteinnahmen
Das Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt als Bürger einen sogenannten Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag für 2018 beträgt 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro für verheiratete Personen. Bis zu diesem Freibetrag sind alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerfrei. Steuern fallen erst an, wenn das Gesamteinkommen aller Einkommensarten (einschließlich Kinderfreibetrag) den Grundfreibetrag übersteigt.
Welche Kosten steuerlich absetzbar sind
Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern müssen, gibt es einige Ausgaben, die Sie absetzen können. Zum Beispiel: Maklerprovisionen, Zinsen des Kredits zur Immobilienfinanzierung, Grundsteuer, Reparaturen, Renovierungsaufwendungen und Steuerberatungskosten.
Wann ist die Steuer zu zahlen?
Mieteinnahmen müssen im Einkommensjahr besteuert werden, also in dem Jahr, in dem die Mieteinnahmen erzielt werden. Die Mietdauer spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie die Miete per Scheck oder Bargeld erhalten, gilt das Eingangsdatum. Bei Gutschrift auf ein Konto gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto. Regelmäßige Miet- oder Pachtzahlungen, die zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar eingehen und im Folgejahr fällig werden, sind in dem Jahr zu versteuern, in das sie wirtschaftlich gehören.
Wie sind Steuern auf Mieteinnahmen in der Steuererklärung verzeichnet?
Mieteinnahmen sind in Anlage V Ihrer Steuererklärung aufgeführt und werden gesondert berechnet.
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