Grundsteuer berechnen - Gewusst wie

Vor dem Kauf einer Immobilie sind die kommenden steuerlichen Kosten von großer Bedeutung. Doch wie wird die Grundsteuer genau berechnet?

 

Für die Berechnung der Grundsteuer werden drei Faktoren benötigt:


  • Der Einheitswert (auch Grundbesitzwert genannt), der den Wert des Grundstücks beschreibt.


  • Die Steuermesszahl (auch Grundsteuermesszahl), die als Rechengröße für die Berechnung der Grundsteuer dient und in Promille angegeben wird. Hierbei wird zwischen Neu- und Altbau, Größe der Gemeinde und den alten und neuen Bundesländern unterschieden - in den neuen Bundesländern gelten höhere Werte. Zudem werden die Steuermesszahlen gemäß der Grundsteuerreform 2019 auf ein Zehntel ihres bisherigen Wertes abgewertet.


  • Der sogenannte Hebesatz, der zur Berechnung der Steuerschuld hinzugezogen wird und für eine gesamte Gemeinde festgelegt wird. In Deutschland ist es Gemeinden untersagt, einen Hebesatz unter 200 % anzuwenden. Meist liegt der Hebesatz zwischen 400 % und 800 %.


Demnach lässt sich die Grundsteuer aus den oben genannten Faktoren berechnen: Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer.


Zur Verdeutlichung ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit dem Einheitswert 20.000 € in Berlin:


Für Einfamilienhäuser beträgt die Grundsteuermesszahl in diesem Fall 2,6 ‰, der Hebesatz in Berlin beträgt 810 %. 


Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung:          


20.000 Euro x 2,6 Promille x 810 Prozent = 421,20 Euro   

                                              

Die Grundsteuer für dieses fiktive Grundstück in Berlin beträgt also 421,20 Euro jährlich, beziehungsweise 105,30 Euro pro Quartal. 


Jedoch müssen nicht immer lediglich die Grundstücksbesitzer die Grundsteuer zahlen, manchmal können auch Mieter hiervon betroffen sein. Vermieter haben nämlich die Möglichkeit, die Grundsteuer auf den Mieter umzulegen und entsprechend als Nebenkosten abzurechnen. Häufig richtet sich in diesem Fall die Höhe des Anteils, die der Mieter zu tragen hat, nach der Fläche der gemieteten Wohnung. 





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