Welchen Anteil Vermieter tragen müssen
Vermieter können seit Anfang des Jahres 2023 die CO2-Kosten in der Regel nicht mehr vollumfänglich an ihre Mieter weiterreichen. Der jeweilige Anteil bezüglich der Kostenaufteilung variiert in Abhängigkeit vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Seit dem 01. Januar 2023 tragen Wohnungsvermieter eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das Gesetz "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz" mit der Abkürzung "CO2KostAufG" ist hierfür verantwortlich. Es legt fest, dass die Kosten aus der CO2-Bepreisung ab sofort zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Der Anteil des Vermieters fällt umso höher aus, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist. Dies soll die Eigentümer dazu animieren, energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.
Kohlendioxidpreis soll Emissionen drosseln
Das europäische Emissionshandelssystem verpflichtet Anbieter von fossilen Energieträgern wie Heizöl oder Erdgas dazu, einen Betrag pro Tonne CO2 zu entrichten, der durch die Verbrennung der genannten Brennstoffe entsteht. Der aktuelle Preis beläuft sich auf 30 € pro Tonne und ist geplant, bis 2055 auf 55 Euro zu steigen. Bei der Veräußerung von Kraftstoffen müssen die Händler die CO2-Kosten separat in der Rechnung ausweisen. Bis zum vergangenen Jahr hatten Vermieter die Möglichkeit, diese Kosten in vollem Umfang auf ihre Mieter umzulegen.
10 Stufen für die Kohlendioxidkosten-Aufteilung
Diese Regelung hat sich nun geändert. Gemäß dem neuen Gesetz gibt es jetzt 10 Energieeffizienzstufen, die zu unterschiedlichen Kostenaufteilungen führen. In einen besonders ineffizienten Gebäude, das jährlich mehr als 52 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche ausstößt, trägt der Eigentümer 95% der CO2-Kosten und kann lediglich 5 % dem Mieter in Rechnung stellen. Bei Emissionen von weniger als 12 Kilogramm, was einem Effizienzhaus-Standard von EH 55 oder besser entspricht, können hingegen die gesamten CO2-Kosten auf den Mieter übertragen werden. Dazwischen gibt es 8 weitere Stufen mit jeweils unterschiedlichen Kostenaufteilungen.
Ausnahmen bei Denkmal- oder Milieuschutz
Das Stufenmodell berücksichtigt Ausnahmen, in denen der Eigentümer die CO2-Kosten in einem höheren Maße oder vollständig auf die Mieter übertragen kann. Dies gilt beispielsweise, wenn Denkmal- oder Milieuschutzbestimmungen die Möglichkeiten für energetische Sanierungen beschränken. Derzeit ist diese Regelung ausschließlich auf Wohngebäude anwendbar, jedoch ist geplant, sie bis zum Jahr 2025 auch auf andere Gebäude auszudehnen.
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