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Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden in Hamburg: Die Fördermöglichkeiten der KfW

Im Gebäudesektor hat sich die Energieeffizienz als zentrales Bewertungskriterium etabliert: Nicht nur bei Häusern und Eigentumswohnungen, sondern gerade auch im Bereich der Nichtwohngebäude kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Co2-Emissionen geleistet werden, zumal rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs deutscher Immobilien auf dieses Segment entfallen. Ein großer Teil dieser Gewerbeimmobilien wurde bereits vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet, sodass hier teils erhebliche Einsparpotenziale bestehen. Um die Ökobilanz dieser Gebäudeklasse, vertreten etwa durch Büros und Verwaltungsgebäude, Lagerhallen und Logistikimmobilien oder Einzelhandelsflächen, nachhaltig zu verbessern, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diverse Förderprogramme für Nichtwohngebäude an. Gerade vor dem Hintergrund allgemein steigender Zinsen möchte Engel & Völkers Commercial Ihnen drei dieser Subventionsangebote näher vorstellen, die auch der Kalkulation Ihres Immobilienprojekts in Hamburg zugutekommen können.


KfW-Kredit für klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden

Als Bauträger oder Käufer einer Neubauimmobilie können Sie auf den KfW-Kredit 299 zurückgreifen, der als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden abdeckt. Dabei erhalten Sie einen Kreditrahmen von bis zu 15 Millionen Euro bei einem effektiven Jahreszins ab 1,31 Prozent, also rund einem Drittel der aktuell marktüblichen Konditionen; wobei die tatsächlichen Konditionen vom individuellen Projekt abhängen und fallbezogen festgelegt werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen und eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren beinhalten, was Ihrem Projekt ein hohes Maß an Planungssicherheit einräumt.


Die Grundvoraussetzungen für eine Antragsbewilligung bestehen darin, dass die zu finanzierende Immobilie mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und die Treibhausgas-Höchstwerte des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllt. Wird die Einhaltung sämtlicher QNG Plus- oder Premium- Standards durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt, kann der maximale Förderbetrag von 15 Millionen Euro oder 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche ausgeschöpft werden – ohne ein solches Zertifikat liegt die Obergrenze bei 10 Millionen Euro und 2.000 Euro pro Quadratmeter. Mit dem ausgezahlten Betrag können neben der Bau – oder Kaufsumme auch die anfallenden Nebenkosten, die Expertenberatung und Baubegleitung durch Fachpersonal für Energieeffizienz sowie gegebenenfalls die Gebühren der Nachhaltigkeitszertifizierung beglichen werden.


Bestehende Nichtwohnimmobilien energetisch sanieren und von KfW-Förderung profitieren

Auch im Bereich der Bestandsobjekte können Sie einen subventionierten Kredit für Nichtwohngebäude beantragen, wenn Sie diese energetisch sanieren lassen oder ein innerhalb der letzten 5 Jahre saniertes Objekt kaufen und die förderfähigen Sanierungskosten im Kaufvertrag explizit ausgewiesen sind. Hier greift der KfW-Kredit 263, durch den Ihrem Vorhaben bis zu 10 Millionen Euro zu einem effektiven Jahreszins ab 0,01 [5] [6] Prozent bereitgestellt werden.


Um ein solches Förderdarlehen zu erhalten, müssen die angestrebten Sanierungsmaßnahmen das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 oder höher ermöglichen; auch muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, da das Gebäude ansonsten als Neubau eingestuft würde. Darüber hinaus wird Ihnen ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 35 Prozent gewährt, abhängig davon, welche Effizienzgebäude-Stufe durch die Sanierung erreicht wird – Sie müssen also nicht den vollen Investmentbetrag an die KfW zurückzahlen.


Attraktiver Zuschuss der KfW für Kommunen bei energetischer Stadtsanierung

Darüber hinaus bietet die KfW einen Direktzuschuss für die energetische Stadtsanierung an, die sich positiv auf die Nachhaltigkeit der urbanen Immobilienstruktur auswirkt. So werden mit dem Zuschuss 432 integrierte Quartierskonzepte gefördert, in denen konkrete Maßnahmen zur Effizienzerhöhung beschrieben sind. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Ausgestaltung, Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die tatsächliche Auswirkung auf die Energiebilanz dokumentiert werden, wozu unter anderem eine abschließende Erfolgskontrolle durchgeführt wird. Die maximale Zuschusshöhe beläuft sich auf 75 Prozent des förderfähigen Gesamtbetrags eines Quartierskonzepts, wobei die absolute Summe nicht begrenzt ist. Die Erstellung eines solchen Konzepts soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. 


Parallel dazu ist auch das Sanierungsmanagement der Kommune förderfähig, also sämtliche Kosten, die für die Konzeptplanung, die Akteursvernetzung, die operative Koordination während der Umsetzung und die externe wie interne Kommunikation anfallen. Sanierungsmanagements werden auf einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt mit bis zu 210.000 Euro gefördert. Verlängerungen auf maximal 5 Jahre sind möglich, wodurch auch der Zuschuss auf bis zu 350.000 Euro ansteigen kann.


Als starker Partner für Ihr gewerbliches oder kommunales Immobilienanliegen bietet Ihnen Engel & Völkers Commercial Hamburg ein weitreichendes Servicespektrum rund um Ihr geplantes Vorhaben an: Mit unserem hochwertigen Portfolio an Büroobjekten, Einzelhandelsflächen, Industrie- und Logistikimmobilien sowie einem umfangreichen Erfahrungsschatz bei der erfolgreichen Kauf- oder Bauprojektrealisierung stehen wir Ihnen gerne ganzheitlich zur Seite. Wir freuen uns über Ihren Anruf unter der Telefonnummer 040 3688100, um einen kostenlosen und unverbindlichen Termin zur Erstberatung mit Ihnen vereinbaren zu dürfen!

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