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Welche Steuern beim Immobilienverkauf anfallen können - und wie sie sich vermeiden lassen

Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung – damit sind für Privateigentümer nicht nur viele Vorteile und der Start in einen neuen Lebensabschnitt verbunden; es fallen auch Kosten an, von denen ein nicht unwesentlicher Teil durch Steuern entstehen kann. Hier sprechen wir als Immobilienmakler im Hamburger Nordwesten bewusst von "kann" – denn: Nicht bei jedem Verkauf werden die gleichen Steuern erhoben, in einigen Fällen ist die Veräußerung sogar komplett steuerfrei! Engel & Völkers Niendorf Schnelsen möchte Ihnen in diesem Artikel einen Überblick zu den unterschiedlichen Steuerarten beim Immobilienverkauf verschaffen und Ihnen gleichzeitig vermitteln, wie Sie die dadurch entstehende Belastung möglichst gering halten. Erfahren Sie mehr! 

Bei der Spekulationssteuer ist eine zeitliche Frist für Eigentümer von zentraler Bedeutung

Wird im Kontext des Immobilienverkaufs von Steuern gesprochen, geht es dabei meist um das Thema Spekulationssteuer. Diese wird auf den beim Verkauf erzielten Gewinn gegenüber dem Anschaffungspreis erhoben – liegt der Marktwert Ihres Hauses in Hamburg Stellingen, Niendorf oder Lokstedt also beispielsweise höher als vor 7 Jahren, und Sie erzielen durch die Differenz einen Gewinn, wird dieser gemäß Ihres Einkommensteuersatzes versteuert. 

Bei der Frage, ob die Spekulationssteuer tatsächlich erhoben wird, kommen jedoch einige Ausnahmeregelungen zur Anwendung. So etwa die sogenannte Zehnjahresfrist: Diese besagt, dass Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen dürfen, wenn das Kaufdatum bereits mehr als 10 Jahre zurückliegt. Auf diese Weise sollen private Eigentümer und Investoren mit langfristigem Anlagehorizont begünstigt werden, die Steuer zielt in erster Linie auf kurz- bis mittelfristige Investments in Wohnobjekte ab. Aus diesem Grund werden Sie auch dann von der Spekulationssteuerpflicht ausgenommen, wenn Sie die Immobilie innerhalb der letzten drei Jahre selbst bewohnt haben. Das gilt auch für geerbte Immobilien, die Frist geht hier vom Erblasser auf den Erben über. 

Bei Fragen rund um die Spekulationssteuer steht Ihnen das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Niendorf Schnelsen gerne zur Verfügung und stellt bei Bedarf auch den Kontakt zu einem fachkundigen Steuerberater für Sie her. Sprechen Sie uns an!

 Hamburg
- Spekulationssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer: Wie wird Ihr Immobilienverkauf im Hamburger Nordwesten besteuert?

Gewerbesteuer und Umsatzsteuer: Unter Umständen auch für private Verkäufer relevant

Auch wenn der Name der Gewerbesteuer vermuten lässt, dass diese bei Privatverkäufen keine Anwendung findet, sollten Sie hier dennoch eine wichtige Regel beachten, die letztlich für das lokale Finanzamt entscheidend ist. Die Frage hierbei ist, ab welcher Häufigkeit Immobilienverkäufe als gewerblich eingestuft werden, also eine kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Die Finanzämter betrachten Immobilienverkäufe in der Regel dann genauer, wenn Sie als Eigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Verkäufe abschließen. Auch wenn selbst dann nicht in jedem Fall die gewerbliche Absicht angenommen wird, kann diese Schwelle dennoch als geeigneter Richtwert herangezogen werden, um sicherzugehen, dass Sie von der Steuer unberührt bleiben. Stuft das Finanzamt die Transaktion hingegen als gewerblich ein, wird zusätzlich zur Gewerbesteuer noch die Umsatzsteuer fällig, die sich auf 19% des Kaufpreises beläuft. Eine genauere Auseinandersetzung mit der Gewerbesteuer sollten Sie etwa dann vornehmen, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren beispielsweise mehrere Eigentumswohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses verkaufen möchten, auch wenn Sie das Objekt ursprünglich in Gänze erworben haben. Lassen Sie sich auch in solchen Angelegenheiten kostenfrei und unverbindlich von unseren Immobilienmaklern im Nordwesten Hamburg beraten! 

Vom Käufer nach dem Eigentumsübergang zu zahlen: Die Grunderwerbsteuer

Der Vollständigkeit halber sei hier noch kurz auf die Grunderwerbsteuer eingegangen. Diese wird wie die oben genannten Steuern ebenfalls nach Abschluss des Immobilienverkaufs erhoben, im Unterschied jedoch allein vom Käufer getragen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer in Hamburg liegt bei 5,5% des vereinbarten Kaufpreises. Für Sie als Verkäufer ist die Grunderwerbsteuer also tatsächlich nur sekundär von Bedeutung, diese zu kennen kann jedoch etwa aus verhandlungstaktischen Gründen vor Vertragsabschluss durchaus sinnvoll sein.

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg zum angemessenen Preis verkaufen und dabei auch in steuerlicher Hinsicht vollumfassend informiert bleiben? Dann ist Engel & Völkers Niendorf Schnelsen der Immobilienmakler Ihres Vertrauens. Gerne bieten wir Ihnen – auch unabhängig von einem konkreten Vermarktungsauftrag – eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung Ihrer Immobilie an. So können Sie bereits vorab in Erfahrung bringen, welchen Preis Ihr Objekt derzeit am Markt erzielen könnte. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer +49 40 559 75 40 oder über unser Online-Kontaktformular!




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