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Der Nachbarschaftsstreit in Deutschland handelt oft vom Garten und seiner Bepflanzung. Immer wieder versuchen Eigentümer gegen einen störenden Baum auf dem Nachbargrundstück vorzugehen. Hierzu gab es jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen verlangen, nur weil von diesen natürliche Immissionen ausgehen, welche auf seinem Grundstück landen oder der Baum zu viel Schatten spendet. Voraussetzung dafür ist, dass die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten werden.