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Solaranlagen im Überblick: Wissenswertes für die Installation auf Ihrer Immobilie in Hamburg

Neben Wärmepumpen, Fernwärme und ähnlichen Technologien sollen Solaranlagen maßgeblich zum Einhalten der nationalen Klimaziele im Gebäudesektor beitragen. Vor allem an sonnigen Tagen sind moderne Anlagen heute in der Lage, einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs von Häusern und Wohnungen in Hamburg zu decken, weshalb die Installation auch für Käufer und Eigentümer von Bestandsimmobilien eine interessante Option darstellt. In diesem Artikel möchte Ihnen Engel & Völkers, Ihr Immobilienmakler in Hamburg, einen Überblick zu den verschiedenen Typen, wichtigsten Kennwerten und der rechtlichen Einordnungen von Solaranlagen verschaffen. Warum ein solches System auch für Ihre Immobilie in Hamburg einen großen Nachhaltigkeits- und Effizienzgewinn darstellen kann, lesen Sie in den folgenden Zeilen!

Wärme- oder Stromgewinnung, Selbstnutzung oder Einspeisung? Diese Optionen bestehen

Bei der Nutzbarmachung von Sonnenenergie für Immobilien wird allgemein zwischen zwei verschiedenen Systemarten differenziert: Solarthermie-Anlagen bündeln die einfallende Strahlung und leiten die Energie an einen Wärmetauscher weiter, in dem hindurch fließendes Wasser erhitzt wird. Dieses kann dann beispielsweise in der Heizung, der Dusche oder der Spülmaschine verwendet werden, ist allerdings technisch bedingt nur für den Eigenverbrauch bestimmt.

Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht in elektrische Energie, indem zumeist mono- oder polykristalline Siliziumzellen zum Einsatz kommen. Ein Wechselrichter wandelt die Ausgangsspannung anschließend in den gewünschten Verbrauchswert um, üblicherweise kommen bei Immobilien in Hamburg 230 Volt zum Einsatz. Im Gegensatz zur Solarthermie-Anlage kann der erzeugte Strom entweder selbst genutzt, gespeichert oder ins Versorgungsnetz eingespeist werden. Wird die Energie nicht umgehend von einem Verbraucher genutzt, ist ein zusätzlicher Akku erforderlich, um beispielsweise auch in der Nacht auf den selbst produzierten Solarstrom zugreifen zu können. Ansonsten wird der abgegebene Strom mit Ihrem Versorgungsunternehmen abgerechnet, Sie erhalten eine Einspeisevergütung für die Bereitstellung im öffentlichen Stromnetz.

Ob sich eher eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage (oder auch eine Kombination beider Systeme) für Ihre Immobilie in Hamburg anbietet, erörtern Sie idealerweise mit einem fachkundigen Energieberater. Nehmen Sie Kontakt zu Engel & Völkers Hamburg auf, gerne vermitteln wir Sie zu einem qualifizierten Ansprechpartner!

Die Ausrichtung der Solaranlage auf der Immobilie ist entscheidend für deren Effizienzgrad

Für welches System Sie sich auf dem Dach Ihrer Immobilie auch entscheiden mögen – um einen möglichst hohen Wirkungsgrad der Anlage zu erzielen, kommt es vor allem auf die richtige Ausrichtung der Solarkollektoren an. Die durchschnittlich längste Einstrahlungsdauer ist auf einem Dach mit Südausrichtung gewährleistet, da sich die Sonne in den lichtintensivsten Mittagsstunden auf südlicher Position befindet. Dächer mit Ost- oder Westausrichtung erzielen folglich in den Morgen- und Abendstunden ihre größte Energieausbeute – dies kann sich besonders dann auszahlen, wenn Sie sich etwa berufsbedingt tagsüber außer Haus aufhalten und die Solarenergie primär vorher und nachher nutzen. Lediglich die Installation auf einem nordseitigen Dach sollte vermieden werden, da ein so platzierten System seine Leistungspotenziale kaum erreichen kann.

Darüber hinaus ist der richtige Neigungswinkel der Solarpaneele wichtig für einen maximalen Ertrag der Anlage. Grundsätzlich erzielen die Geräte die bestmögliche Performance, wenn die Sonnenstrahlen rechtwinklig auf die Oberfläche des Panels treffen. Da sich die Position der Erde relativ zur Sonne jedoch stetig verändert, muss der bestmögliche Kompromiss bei der Ausrichtung der Kollektoren gefunden werden. Hierbei gilt es, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen – etwa den vorgesehenen Nutzungszeitraum (ganzjährig oder saisonal) sowie die Beschaffenheit des Hausdachs. In Hamburg und anderen mitteleuropäischen Standorten hat sich ein Neigungswinkel von 32 Grad als wirkungsvolle Ganzjahreslösung etabliert. Welche Einstellung für Ihre Immobilie die richtige ist, erfahren Sie ebenfalls bei Ihrem Energieberater oder Anlagen Installateur. 

Gesetzliche und steuerliche Implikationen von Solaranlagen auf Hausdächern in Hamburg

Möchten Sie ein Photovoltaik- oder Solarthermie-System auf Ihrer Immobilie einrichten, haben wir hier die wichtigsten rechtlichen Aspekte für Sie zusammengefasst:

In Hamburg sind Solaranlagen genehmigungsfrei, wenn sie auf Dächern oder an der Außenfassade angebracht werden oder wenn es sich um freistehende Anlagen mit bis zu 3 Metern Höhe und maximal 9 Metern Länge handelt. Eine Baugenehmigung ist folglich in den meisten Fällen nicht einzuholen. Es bestehen allerdings Ausnahmen – etwa dann, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt oder eine starke Blendwirkung durch die Module zu erwarten ist, die etwa den Straßenverkehr stören könnten.

Vor der Inbetriebnahme einer Solaranlage ist außerdem eine Verträglichkeitsprüfung mit dem Stromnetz notwendig, sofern eine Einspeisung der Energie stattfinden soll. Diese wird durch den Netzbetreiber vorgenommen, der faktisch verpflichtet ist, den von Ihnen generierten Strom aufzunehmen, sofern die Anlage den erforderlichen Kriterien entspricht. Auch hier handelt es sich also nicht um eine Genehmigung im eigentlichen Sinne, sondern eher um eine kompatibilitätsbezogene Anmeldung. Parallel dazu wird auch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig, die sich online auf der entsprechenden Website vornehmen lässt; die geltende Frist hierzu beginnt ab Inbetriebnahme und beträgt einen Monat. Daher raten die Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg dazu, sich möglichst zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Steuerlich fallen die Umsätze aus den meisten privat betriebenen Photovoltaikanlagen unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung: Hier ist die Obergrenze von 30 Kilowatt-Peak (kwp) entscheidend, bei der es sich allerdings bereits um eine Größenordnung handelt, die selten von Privathaushalten erzielt wird. Somit wird in der Regel keine Umsatzsteuer auf Ihre Erträge berechnet. Beachten Sie jedoch, dass damit auch eine Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmen einhergeht.

Möchten Sie sich weiterführend zum Thema Solarenergie informieren oder eine Immobilie kaufen, die bereits über ein Photovoltaik- beziehungsweise Solarthermie-System verfügt? Engel & Völkers Hamburg freut sich darauf, Sie schon bald zu Ihrem Anliegen beraten zu dürfen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49(0)40 36 13 10, bei dem wir gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Ersttermin mit Ihnen vereinbaren!

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