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Gesetzliche Erbfolge, Testament & Co.: Diese Möglichkeiten bestehen, um über Ihren Immobiliennachlass zu verfügen

Wenn Sie Ihr Vermögen in Immobilien angelegt haben, stellt sich früher oder später die Frage, was im Falle des Ablebens mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung passieren soll. Das Eigenheim stellt nicht nur einen hohen finanziellen Wert dar, sondern kann auch von emotionaler und symbolischer Bedeutsamkeit sein. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig über Ihre Nachlassplanung nachzudenken: Wer soll meine Immobilie in Hamburg erben? Möchte ich spezifische Bedingungen für die Vererbung meines Hauses oder meiner Wohnung festlegen? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Nachlass gerecht und nach meinen Vorstellungen verteilt wird? In unserem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie bei der Planung Ihres Immobiliennachlasses haben und auf welche Details Sie achten sollten.

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Wohneigentum in Hamburg: Das sind Ihre Optionen für den Nachlass

Was passiert nach dem Ableben mit Vermögen in Form von Immobilien? Wenn kein Testament vorliegt oder dieses ungültig ist, wird entsprechend der gesetzlichen Erbfolge verfahren. Zu den gesetzlichen Erben können neben dem jeweiligen Ehepartner auch die Kinder, Enkel, Urenkel oder andere Angehörige des Erblassers gehören. Oft erhalten mehrere Personen Anteile des Nachlasses - in diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft. Dann müssen sich die Erben untereinander einig werden, was mit der Immobilie geschehen soll.

Um etwaige Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen - beispielsweise im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags. Während der Erbvertrag notariell beglaubigt werden muss, ist dies bei einem Testament nicht zwingend notwendig. Beim Verfassen des Testaments sollten Sie darauf achten, das Dokument mit Ihrer Unterschrift zu versehen, damit es rechtskräftig wird. Zudem ist es wichtig, dass Sie Ihren Willen handschriftlich und unter Angabe des Ortes und des Datums festhalten. Wenn Sie sich für einen Erbvertrag entscheiden, müssen bei dessen Abschluss sowohl der Nachlasser als auch der Erbende persönlich anwesend sein.

Immobiliennachlass: In diesen Fällen lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten

Eine weitere Möglichkeit, die Sie bei der Nachlassplanung in Betracht ziehen können, ist eine Übertragung zu Lebzeiten, etwa an Ihren Ehepartner oder an Ihre Kinder. Ob diese Form der Nachlassregelung, auch Schenkung genannt, für Sie sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Lebenslage und von Ihrer Zukunftsplanung ab. Sobald der Verkehrswert des Objektes den gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt, fallen sowohl bei der Vererbung von Immobilien als auch bei einer Schenkung die gleichen Steuern an. Besteuert werden muss dabei die Summe, die über den jeweiligen Freibetrag hinausgeht. Dennoch kann eine Schenkung steuerliche Vorteile bieten, denn der Freibetrag kann hier alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Auch, wenn Sie Ihre Angehörigen finanziell unterstützen oder Ihre eigene Versorgung im Alter absichern möchten, kann eine Übertragung zu Lebzeiten eine sinnvolle Option darstellen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung sorgfältig abwägen und planen - Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass sowohl Ihre Bedürfnisse als auch die des Beschenkten berücksichtigt werden.

Der Ruhestand naht und Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Wohnsituation zu verändern? Für die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im Alter kann der Verkauf Ihres Eigenheims mit anschließendem Kauf einer barrierefreien Wohnung eine lohnenswerte Maßnahme darstellen. Lesen Sie unseren Artikel, um mehr über die Möglichkeiten des altersgerechten Wohnens in Hamburg zu erfahren!

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