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Der Energieausweis als wichtiges Dokument beim Immobilienverkauf in Hamburg

Wie viel Energie für den Betrieb einer Wohnimmobilie notwendig ist, hat sich in den letzten Jahren zu einem immer größeren Faktor bei der Kaufentscheidung von Häusern und Wohnungen entwickelt. Nicht nur hinterlässt eine energieeffiziente Immobilie einen kleineren ökologischen Fußabdruck durch weniger CO2-Emissionen, auch fallen die laufenden Nebenkosten eines solchen Objektes zumeist deutlich geringer aus als bei weniger effizienten Vergleichsobjekten. Um verlässlich beziffern zu können, wie hoch der Effizienzgrad einer Immobilie tatsächlich ausfällt, dient der Energieausweis als vereinheitlichtes Informationsdokument. Engel & Völkers Hamburg, Ihr Immobilienmakler in Bergedorf und Umgebung, möchte in diesem Übersichtsartikel die wichtigsten Fakten rund um den Energieausweis für Sie beleuchten. Lesen Sie weiter!

Wozu wird der Energieausweis Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Bergedorf benötigt?

Wie bereits geschildert, wird der Energieausweis dazu herangezogen, um den Grad der Energieeffizienz eines Gebäudes zu bestimmen. Dies kann in verschiedenen Kontexten sinnvoll sein:

Sei es, um eine energetische Sanierung zu planen, das eigene Konsumverhalten zu reflektieren oder sich allgemein zum Energiehaushalt der eigenen Immobilie zu informieren. Soll ein Haus oder eine Wohnung in Hamburg Bergedorf verkauft oder vermietet werden, ist die Vorlage eines Energieausweises sogar verpflichtend, damit der Interessent einen transparenten und leicht verständlichen Einblick in die Energieeffizienz des betreffenden Objekts erhält.

Um eine möglichst nachvollziehbare Vergleichbarkeit zu schaffen, enthält der Energieausweis eine Skala, die in insgesamt neun Stufen von H bis A+ unterteilt ist. H steht dabei für die unterste Effizienzklasse ab 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr, während A+ die bestmögliche Ausprägung mit weniger als 25 kWh darstellt. Durch die farblichen Abstufungen zwischen Rot und Grün wird überdies schnell deutlich, ob es sich um eine mehr oder weniger effiziente Immobilie handelt. Aktuell sind zwei unterschiedliche Varianten des Energieausweises für Häuser und Wohnungen in Hamburg erhältlich: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Wo die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Typen des Dokuments liegen, erklärt unser Immobilienmakler-Team im folgenden Abschnitt.

Wie unterscheiden sich der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis voneinander?

Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um den einfacher zu berechnenden und daher kostengünstigeren Energieausweis: Er enthält Angaben zum tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie aus den letzten drei Jahren in kWh. Dieser setzt sich in der Regel aus Verbräuchen von Heizung, Warmwasserbereitung und gegebenenfalls fest installierten Klimaanlagen zusammen. Um den Einfluss extremer Witterungsverhältnisse, etwa in besonders kalten Wintern, auszugleichen, werden zudem sogenannte Klimafaktoren eingerechnet. Dennoch spiegelt der Verbrauchsausweis auch das individuelle Konsumverhalten der Immobilienbewohner wider, sodass er als valides Vergleichsinstrument nur eingeschränkt tauglich ist.

Der Bedarfsausweis ermittelt anhand der physikalischen Gegebenheiten des Gebäudes einen theoretischen Energiebedarf, der mittels standardisierter Formeln erhoben wird. Hier fließen unter anderem Faktoren wie der Wärmedurchlasskoeffizient der Gebäudehülle, die Qualität der Heizanlage und Rohrleitungen oder die Verwendung erneuerbarer Energien mit ein. Durch diese Vorgehensweise wird die Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien in Bergedorf wesentlich erhöht, der gesteigerte Aufwand zur Erstellung sorgt auf der anderen Seite jedoch auch für leicht höhere Kosten.

Grundsätzlich dürfen Eigentümer frei wählen, ob sie beim Verkauf oder der Vermietung ihrer Immobilie in Hamburg Bergedorf einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis vorlegen. Es bestehen lediglich drei Ausnahmen, in denen ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben ist:

  • Bei Neubauten, da hier noch keine Vergleichswerte vorliegen können
  • ​Nach umfangreichen energetischen Sanierungen, da die vorherigen Verbrauchswerte nicht mehr aussagekräftig sind
  • Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Zustand nicht den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen

Ausstellungsbefugt sind Personen, die spezielle Ausbildungen oder Weiterbildungen absolviert haben oder über einschlägige Berufserfahrung verfügen – also etwa Ingenieure, Architekten, Physiker, Gebäudeenergieberater oder vergleichbare Ansprechpartner.

Sollte noch kein Energieausweis für Ihre Immobilie in Hamburg Bergedorf vorliegen, unterstützen unsere Immobilienmakler Sie gerne bei der Beantragung! Auch wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Anschluss zu besten Konditionen verkaufen möchten, stehen wir Ihnen mit unserem ganzheitlichen Vermarktungsservice verlässlich zur Seite. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin zur Erstberatung mit Engel & Völkers Hamburg, indem Sie uns unter der Telefonnummer +49 40 2263051-0 anrufen oder unser digitales Kontaktformular verwenden. Wir freuen uns darauf, Sie schon bald in unserem Immobilienshop am Mohnhof 19 in 21029 Hamburg Bergedorf begrüßen zu dürfen!


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