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Aktuelle Informationen zur Mietpreisbremse für Vermieter bei Engel & Völkers Hamburg

In den letzten Jahren ist das Mietpreisniveau in Deutschland, vor allem in beliebten Metropolen wie Hamburg, stark angestiegen. Der anhaltende Migrationstrend in die Hansestadt, allgemeine Wohnraumknappheit und eine über lange Zeit unzureichende Fertigstellung von Neubauprojekten gelten als die zentralen Ursachen des deutlichen Preiswachstums bei Vermietungen. Als Gegenmaßnahme wurde auf Bundesebene im April 2015 das Mietrechtsnovellierungsgesetz beschlossen, das allgemein als Mietpreisbremse bekannt ist. Es ermächtigt die Landesregierungen, an angespannten Wohnungsmärkten wie Hamburg eine Obergrenze für Mietpreise einzuführen. Sie sind Eigentümer einer Wohnung, eines Apartments oder eines Mehrfamilienhauses, beispielsweise in Hamburg Lokstedt, und möchten Ihre Immobilie vermieten? Mit Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg bleiben Sie hinsichtlich der Mietpreisbremse auf dem neuesten Stand: In diesem Artikel fassen wir die aktuelle Gesetzeslage für Sie zusammen und betreuen Sie auch darüber hinaus gerne bei der rentablen Vermietung Ihrer Immobilie in Hamburg Lokstedt oder einem anderen attraktiven Stadtteil wie Niendorf, Schnelsen, Groß Borstel oder Stellingen.

Ihre Vermietung in Hamburg Lokstedt: Was die Mietpreisbremse 2020 für Sie bedeutet

Seit dem 03. Juli 2018 gilt für ganz Hamburg, also auch für Ihre Wohnung, Ihr Apartment oder Ihr Mehrfamilienhaus im Stadtteil Lokstedt, eine einheitliche, vom Senat beschlossene Mietpreisbegrenzungsverordnung. Zunächst behält diese in Hamburg bis zum 30. Juni 2020 ihre Gültigkeit. Auf Bundesebene wurde allerdings bereits die Möglichkeit für eine Verlängerung bis 2025 geschaffen, sodass dies auch für Hamburg nach Einschätzung von Immobilienmakler Engel & Völkers nicht unwahrscheinlich ist – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Situation und der weiterhin stark nachfragebestimmten Marktlage. Für Sie als Vermieter einer Immobilie in Hamburg Lokstedt bedeutet dies, dass der festgelegte Mietpreis bei jeder Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese wird seit dem 01. März 2020 nun nicht mehr anhand der letzten vier, sondern anhand der letzten sechs Vergleichsjahre errechnet, alle Mietspiegel nach diesem Stichtag müssen die neue Berechnungsgrundlage anwenden. Außerdem können Mieter seit dem 01. April 2020 möglicherweise zu viel gezahlte Miete aus den ersten zweieinhalb Jahren des Mietverhältnisses zurückfordern. Es existieren allerdings einige Ausnahmen, in denen Sie als Vermieter einer Wohnung, eines Apartments oder eines Mehrfamilienhauses in Hamburg Lokstedt die Mietpreisbremse umgehen können. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg erklärt Ihnen, wann dies für Sie möglich ist.

Eine Immobilie in Hamburg Lokstedt ohne Mietpreisbremse vermieten: Das sind die Bedingungen

Die Obergrenze für Mietpreise durch die Mietpreisbremse bezieht sich ausschließlich auf die Neuvermietung von Bestandsimmobilien. Sind Sie hingegen Eigentümer eines neu gebauten Hauses, eines Apartments oder einer Wohnung in Hamburg Lokstedt, können Sie den Mietpreis ohne Einschränkungen selbst festlegen. Dies soll dazu beitragen, die Neubau- und Investmenttätigkeit in Hamburg, die bei der Schaffung neuen Wohnraums eine essenzielle Rolle spielen, nicht legislativ einzuschränken. Ein Wohnobjekt gilt aus Perspektive der Mietpreisbremse dann als Neubau, wenn die erste Nutzung und Vermietung der Immobilie nach dem 01. Oktober 2014 datiert wird.
Ähnliches gilt für Modernisierungsmaßnahmen: Wenn Sie Ihre Immobilie umfassend sanieren oder die Energieeffizienz verbessern, lässt der Gesetzgeber Ihnen bei der Festlegung des Mietpreises freie Hand. Als Faustregel gilt: Betragen die Kosten der Modernisierung mehr als ein Drittel der Kosten eines Neubauprojektes in ähnlichen Dimensionen, und ist die Qualität der Immobilie nach den Arbeiten mit der eines Neubaus vergleichbar, wird das Objekt von der Mietpreisbremse wie ein Neubau behandelt. Aber: Dies gilt nur für die erste Neuvermietung nach der Modernisierung, alle anschließenden Mietverhältnisse unterliegen wieder der üblichen Obergrenze.
Eine dritte Ausnahme der Mietpreisbremse greift dann, wenn Sie Ihre Immobilie in Hamburg Lokstedt bereits zuvor (berechtigt) über der geltenden Obergrenze vermietet hatten. Sie müssen bei einer Neuvermietung also keine Schmälerung Ihrer bisherigen Einnahmen durch die Mietpreisbremse fürchten.

Um mit der Neuvermietung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Apartments in Lokstedt das beste Ergebnis zu erzielen, bietet Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Ihnen ein ganzheitliches Dienstleistungsspektrum an: Von der fachkundigen Ermittlung eines angemessenen Mietpreises unter Berücksichtigung der jüngsten Richtlinien der Mietpreisbremse über die Suche nach geeigneten und solventen Mietern bis hin zur Durchführung von Besichtigungsterminen und der finalen Schlüsselübergabe sind wir der zuverlässige und erfahrene Partner für Ihre Vermietung. Auch in den Stadtteilen Niendorf, Schnelsen, Groß Borstel und Stellingen stehen unsere Leistungen für Sie zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen unser Angebot persönlich vor: Rufen Sie uns unter der Nummer +49 40 559 75 40 an oder schreiben Sie eine E-Mail – unsere Immobilienmakler freuen sich auf ein produktives Gespräch mit Ihnen!

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