Wissenswertes zur Kostenaufteilung
Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Göttingen mit Unterstützung eines Immobilienmaklers, ist dies mit zahlreichen Benefits für Sie verbunden: So profitieren Sie nicht nur von einer professionellen Marktwertermittlung und einer überzeugenden Präsentation Ihres Angebots online wie offline, sondern geben einen Großteil der entstehenden Aufgaben in die Hände des Dienstleisters, was für deutliche Zeitersparnis und hochwertige Ergebnisse sorgt. So lässt sich eine Immobilie mit Unterstützung eines Maklers erfahrungsgemäß nicht nur deutlich schneller, sondern auch zu einem besseren Preis verkaufen. Ebenfalls von Vorteil: Die Provision für den Immobilienmakler – die sogenannte Courtage – wird erst dann erhoben, wenn das Haus oder die Wohnung erfolgreich verkauft wurde. Mehr noch: Als Eigentümer müssen Sie die Courtagekosten nicht allein tragen! Wie die Berechnung vorgenommen wird, und welche Höhe bei der Maklercourtage üblich ist, erfahren Sie auf dieser Seite von Engel & Völkers Göttingen.
Gesetzesreform sorgt auch in Göttingen für neue Verteilung der Provisionskosten für Immobilienmakler
War zuvor die Verteilung der Courtagekosten bundesweit nicht einheitlich geregelt, trat im Dezember 2020 das überarbeitete „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft.
Dieses bestimmt, dass die Courtage zu je 50% zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, sofern der Immobilienmakler bei der Vermittlung grundsätzlich für beide Parteien tätig geworden ist. Dies ist in den allermeisten Vermarktungssituationen der Fall, da der Käufer neben dem Verkäufer ebenfalls von der reichweitenstarken Vermarktung, der geführten Objektbesichtigung und dem After Sales Service des Maklers profitiert. Vor der Gesetzesreform war es grundsätzlich möglich, dass der Käufer in vollem Umfang für die Courtagezahlung aufkam. Durch die Gesetzesreform sollen die Kaufnebenkosten für Häuser und Wohnungen in Göttingen und anderen Immobilienstandorten in Deutschland gesenkt und so der Erwerb von Grundeigentum erleichtert werden.
Gleichzeitig bleibt die Kostenverteilung fair geregelt, sodass auch Sie als Verkäufer nach wie vor einen großen Mehrwert durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers erfahren.
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Welche Kosten entstehen durch den Vermarktungsauftrag an einen Immobilienmakler in Göttingen?
Wie oben auf dieser Seite bereits erwähnt, wird die Courtage erst nach unterschriebenem und notariell beurkundeten Kaufvertrag erhoben. Dabei ist die Höhe der Maklerprovision in Deutschland auch weiterhin nicht einheitlich geregelt und kann sowohl von Stadt zu Stadt als auch von Makler zu Makler variieren. In den meisten Fällen bewegen sich die Kosten zwischen 3% und 7% des finalen Kaufpreises für die vermarktete Immobilie. Hier liegt ebenfalls ein Vorteil des Courtagesystems begründet: Da die Höhe der Courtage an den Kaufpreis gekoppelt ist, liegt es im Interesse des Maklers, einen möglichst hohen, aber dennoch angemessenen Preis zu verhandeln, der sowohl den Ertrag maximiert als auch einen zeitnahen Abschluss zur Zufriedenheit aller Parteien ermöglicht.
Hier ein kurzes Rechenbeispiel: Eine Eigentumswohnung in Göttingen wird zu einem Courtagesatz von 5% für 200.000 Euro verkauft. Sowohl Käufer als auch Verkäufer tragen je 2,5% der Provision, also jeweils 5.000 Euro. Die Erfahrung von Engel & Völkers Göttingen zeigt, dass sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers zumeist trotz der Courtagezahlung finanziell rentiert, da sich die Investition in einen professionellen Brancheninsider durch dessen detaillierte Marktkenntnis, die fundierte Preisfindung und die routinierte Verhandlungsführung mehr als amortisiert.
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