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Ein hydraulischer Abgleich von Gaszentralheizungen ist künftig Pflicht. In Mehrfamilienhäusern mit mindestens zehn Wohneinheiten muss er laut einer Verordnung der Bundesregierung bis 30. September 2023 durchgeführt werden („Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen”, kurz: EnSimiM). Das Gleiche gilt für Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche. Für Mehrfamilienhäuser mit sechs bis neun Wohneinheiten endet die Frist erst rund ein Jahr später am 15. September 2024. Die Kosten für den hydraulischen Ausgleich werden von den Eigentümer*innen getragen. Sie sind nicht umlagefähig.
Die Verpflichtung, eine Heizungsanlage überprüfen zu lassen, sollte nicht der alleinige Grund sein, um aktiv zu werden. Denn Eigentümer und Eigentümerinnen von Bestandsgebäuden können durch die Optimierung der Heiztechnik in ihrem Mehrfamilienhaus Energie und damit Geld sparen. Wie viel, das lässt sich laut Verbraucherzentrale zwar schwer beziffern. Doch Branchenfachleute gehen davon aus, dass eine optimierte Heizung um bis zu 15 Prozent effizienter arbeitet.
Wenn auch nicht verpflichtend, ist ein hydraulischer Abgleich für kleinere Mehrfamilienhäuser sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ebenfalls sinnvoll. Auch wer eine Wärmepumpe oder Flächenheizungen, etwa Fußbodenheizungen, installiert hat, kann von der Optimierung profitieren.
Dass die Heizung in ihrem Gebäude nicht optimal eingestellt ist, erkennen Bewohner*innen vor allem daran, dass Heizkörper und Räume ungleichmäßig warm werden. Dabei werden Heizkörper, die sich in Nähe des Kessels befinden, oft besonders heiß, während sich weiter vom Kessel entfernte Heizkörper nur lauwarm anfühlen. Auch Strömungsgeräusche und Gluckern in den Rohren können Anzeichen sein.
Lediglich den Pumpendruck in einer Heizungsanlage zu erhöhen ist natürlich keine Lösung im Sinne der Energieeffizienz. Darum misst und berechnet ein Experte oder eine Expertin beim hydraulischen Abgleich, wie die Heizung alle Räume im Gebäude gleichmäßig erwärmen kann und das bei energetisch geringstem Aufwand.
Die Fachkraft bezieht dabei unter anderem den Heizbedarf der Räume, die Dämmung des Hauses, die Wassermenge im System, die Vorlauftemperatur und die Leistung der Umwälzpumpe ein. Ein hydraulischer Abgleich umfasst also deutlich mehr als das Entlüften der Heizungsanlage und muss darum von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Nach einem hydraulischen Abgleich erhält jeder Heizkörper im Haus so viel Wärme wie er benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Es geht also nicht nur um die Senkung von Energiekosten und Emissionen, sondern auch um eine Erhöhung des Wohnkomforts.
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich variieren stark nach Größe der Heizungsanlage. Für ein Mehrfamilienhaus mit 2.000 Quadratmetern beheizter Fläche schätzt der Blog „Haustechnik verstehen” die Ausgaben auf 10.804 Euro. Eventuell kommen für die Optimierung der Heizung Fördergelder infrage: Notwendige Maßnahmen in Bestandsgebäuden mit maximal fünf Wohneinheiten können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bafa über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) unterstützt werden. Für größere Wohnimmobilien kann auch ein Kredit aus dem KfW-Programm 261 zum Einsatz kommen.
Wurde eine Heizungsanlage einmal optimiert, muss sie nicht erneut überprüft werden. Wenn allerdings Veränderungen vorgenommen wurden, etwa weitere Heizkörper in einem Dachgeschossausbau installiert, sollte erneut ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Wärme auch weiterhin optimal verteilt. (21.4.23)
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