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Die ungeplante Übertragung einer Immobilie kann hohe Erbschaftssteuern auslösen und dadurch sogar den Verkauf des Objekts erforderlich machen, warnte Jürgen Lindauer, Steuerberater bei der KPMG, beim jüngsten Webinar von Engel & Völkers. Den Tipps und Erläuterungen des Experten lauschten mehr als 2.200 Teilnehmer. Sie nutzten die Gelegenheit, sich kostenfrei über das Steuern sparen bei der Schenkung und Vererbung von Immobilien aufklären zu lassen.
Einer der wichtigsten Ratschläge des Experten: Eigentümer sollten sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Nur dann können sie die Optionen sinnvoll gegeneinander abwägen und die individuell beste Lösung für sich und ihre Immobilie finden. Dass dies noch viel zu wenige Menschen tun, unterstrich Lindauer mit einem Umfrageergebnis: Mehr als 40 Prozent der Teilnehmer einer Befragung des Marktforschungsunternehmens Civey hatten ausgesagt, dass sie mit ihren Eltern oder Kindern noch nicht über die Übertragung des Immobilienvermögens gesprochen hätten.
Wie hoch die Steuern bei der Vererbung oder Schenkung einer Immobilie ausfallen, hängt neben der Steuerklasse vom Wert des Objekts ab. Darum ist die Wertermittlung einer der elementaren Schritte bei der Immobilienübertragung. Doch was, wenn der Eigentümer den durch die Standardverfahren Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert bestimmten Immobilienwert für zu hoch hält?
Jürgen Lindauer weiß Abhilfe. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, mit einer Öffnungsklausel den ermittelten Wert korrigieren zu lassen. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer durch Zahlen eines Gutachterausschusses oder durch einen vereidigten Sachverständigen belegen kann, dass der Verkehrswert tatsächlich geringer ist als durch das Wertverfahren ermittelt.
Sie möchten weitere wertvolle Tipps vom Experten erhalten? Hier stellen wir Ihnen den Mitschnitt des einstündigen Webinars zur Vererbung und Schenkung von Immobilien zur Verfügung.
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