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Beim Verkauf eines Hauses sind einige Unterlagen nötig. Dazu gehört auch ein aktueller Energieausweis. Dieser gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie und ist seit 2014 beim Verkauf Pflicht. Ab dem 1. Mai 2021 gelten verschärfte Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden – beim Verkauf sowie bei einer Neuvermietung.
Neu ausgestellte Ausweise müssen ab dem 1. Mai neben den energetischen Werten auch die CO²-Verbrauchswerte angeben. Da die Ausweise nur 10 Jahre gültig sind, betreffen die Änderungen Energieausweise, die im Jahr 2011 oder früher ausgestellt worden sind. Ausgenommen von der Regelung sind Nutzflächen von weniger als 50 Quadratmetern.
Eine Neuerung gibt es bei den Verbrauchsausweisen: Ab Mai müssen sie auch die energetische Qualität des Gebäudes widerspiegeln und das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung enthalten. Beides war bislang nur bei Bedarfsausweisen Pflicht.
Mit dem neuen Gesetz sind Eigentümer nun auch gesetzlich dazu verpflichtet, den Ausstellern der Energieausweise korrekte Daten zu liefern. Aber auch die Aussteller sind per Gesetz angehalten, diese Daten zu prüfen. Und auch Immobilienmakler müssen den Ausweis ab dem 1. Mai vorlegen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss die Hausverwaltung den Energieausweis beantragen. Die Kosten tragen alle Eigentümer gemeinschaftlich.
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