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Die neue Grundsteuer tritt zwar erst 2025 in Kraft, doch die wichtigsten Daten mussten Eigentümer per Feststellungserklärung bereits beim Finanzamt abliefern. Ein Faktor erntet dabei besonders Kritik – der Bodenrichtwert.
Beim Bodenrichtwert handelt es sich um den durchschnittlichen Grundstückswert innerhalb einer vorab definierten geografischen Zone. Er basiert auf den Grundstückskaufpreisen einer Gemeinde und der statistischen Nettokaltmiete. Er beeinflusst damit nicht nur mittelbar den Immobilienwert, wenn Eigentum verkauft oder vermietet werden soll. Gemeinsam mit der Grundstücksfläche bildet der Bodenrichtwert den Boden- bzw. Grundstückswert, welcher wiederum maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat.
Steigende Immobilienpreise würden sich in höheren Bodenrichtwerten und damit höheren Steuerzahlungen niederschlagen, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Ein Blick auf die Stadt Köln bestätigt diese logische Konsequenz, zumindest für die Vergangenheit: Im Stadtteil Altstadt Süd ist die Kennzahl von im Schnitt 1.353 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2011 auf 3.172 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2023 gestiegen – ein Plus von 134 Prozent. Hier scheint der Zusammenhang zwischen steigenden Immobilienpreisen und steigenden Bodenrichtwerten also gegeben.
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