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Um die Ziele des Klimaschutzprogramms („Klimapaket”) bis 2030 zu erfüllen und den Ausstoß von CO2-Emissionen zu senken, werden seit Jahresbeginn staatliche Zertifikate an diejenigen Unternehmen verkauft, die Heiz- und Kraftstoffe in Umlauf bringen. Sie benötigen nun für jede Tonne CO2, die durch die Verbrennung ihrer Produkte verursacht wird, ein Verschmutzungsrecht in Form eines solchen Zertifikats. Für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gibt es diese volkswirtschaftlich kosteneffiziente Lösung schon länger. Indem jetzt auch die Emissionen für Wärme und Verkehr einen Preis bekommen, sollen die klimaschädlichen Emissionen weiter reduziert werden.
Zunächst beträgt der Preis 25 Euro je verursachte Tonne CO2; bis 2025 soll er dann auf 55 Euro je Tonne ansteigen. Natürlich geben die Produzenten von Heizöl und Gas diese Zusatzkosten schon heute an die Verbraucher weiter. Der Preis für Heizöl hat sich seit Anfang Januar um 7,9 Cent pro Liter erhöht; Erdgas hat sich um 0,6 Cent pro Kilowattstunde verteuert. Beispielrechnungen zeigen, wie sich das auf die Heizkosten auswirken kann. Stößt eine Gasheizung pro Kilowattstunde 247 Gramm CO2 aus, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr bei 4,94 Tonnen. Im Jahr 2025 fallen dafür Mehrkosten von rund 270 Euro an. Wer mit Öl heizt, muss tiefer in die Tasche greifen, denn die Klimabilanz dieses Energieträgers ist deutlich schlechter.
Über die Frage, wer die zusätzlichen Kosten trägt, ist nun ein politisches Gerangel entstanden: Die eine Seite argumentiert, dass die Effizienz einer Heizungsanlage nicht in der Hand der Wohnungsmieter liege. Der Vermieter werde nur in klimafreundliche Systeme sanieren, wenn man ihn mit den CO2-Kosten belaste. Andere fordern, dass die Heizkosten wie bisher in voller Höhe über die jährliche Betriebskostenabrechnung von den Mietern getragen werden. Denn nur der Mieter entscheide über seinen Wärme- und Warmwasserverbrauch. Ein Gesetzentwurf, nach dem sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten hälftig teilen, befindet sich in der Abstimmung. Beobachter rechnen damit, dass die Regierung noch vor den Wahlen einen Bundestagsbeschluss herbeiführen wird.
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