Alte Industrieanlagen, brachliegende Gewerbe- oder Handelsflächen, 60er-Jahre Wohnungen oder 70er-Jahre-Bürogebäude werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Oft ist der Rückbau dann die Konsequenz. Wenn der Entschluss dazu gefällt wurde, steht vor der Umsetzung der Maßnahmen zunächst ein Rückbaukonzept: Bau-Schadstoffe und nutzungsbedingte Verunreinigungen müssen erfasst und eine Bau- Schadstoffsanierung konzipiert werden, der Arbeits- und Emissionsschutz muss berücksichtigt, Genehmigungen eingeholt und die Ausführung geplant werden. Welche Rückbau-Grundlagen sollten Bauherren kennen?
Die Basis für alles, was mit Rückbau zu tun hat, ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es dient der Förderung der Kreislaufwirtschaft und soll helfen Ressourcen zu schonen. Außerdem regelt es die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen. Einfach formuliert: Was wiederverwendet werden kann, soll auch wiederverwendet werden. Nicht zuletzt spart das auch Kosten. Schließlich ist die Entsorgung der kostenintensivste Teil eines Rückbaus.
Ein geordneter Rückbau ist aufwendig und im Prinzip wie ein Neubau in umgekehrter Reihenfolge. Das Ziel ist eine möglichst sortenreine Abfalltrennung zur bestmöglichen Wiederverwertung der Bauabfälle. Dies ist wichtig, denn der Bauherr ist der Abfallerzeuger und damit verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung. Somit haftet er für den Abfall, auch wenn er einen Dienstleister beauftragt hat.
Einfach ist das Thema nicht, denn bei der Trennung der Bauabfälle ist einiges zu beachten. Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) regelt, wie getrennt werden muss, und enthält entsprechende Abfallschlüssel. Gefährliche Abfälle müssen speziell gekennzeichnet werden. Zudem gibt es eine Klassifizierung für den Abfall: Beispielsweise werden mineralische Bauabfälle und Bodenaushub gemäß der Landesregelung LAGA (Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) anhand verschiedener Parameter eingeordnet. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind sogar Nachweise anhand eines elektronisches Nachweisverfahren zu führen.
Der Rückbau birgt auch einige Risiken, die bei einer unzulässigen unprofessionellen Planung entstehen können. Ein großes Risiko sind beispielsweise unerkannte Schadstoffe oder unentdeckte schadstoffbelastete Bauteile. Dies kann passieren, wenn Bauteile erst zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Rückbaus entdeckt werden. Schadstoffbelastete Abfälle müssen dann anders und teurer als zunächst geplant separat entsorgt werden.
Ein weiteres Kostenrisiko sind Falsch-Deklarationen. Was ist damit gemeint? Wenn beispielsweise gemischte mineralische Bauabfälle nicht sauber getrennt und als Betonbruch deklariert werden, fallen höhere Kosten an. Denn sind beim Abbruch von Sanitärräumen Anhaftungen von keramischen Fliesen dabei, handelt es sich nicht mehr um Betonbruch, sondern um Mischabfälle.
Weitere Kostenrisiken sind der unsachgemäße Umgang beim Ausbau von Bauteilen und ein unzureichender Arbeitsschutz. Kosten entstehen auch, wenn es zu Verzögerungen durch fehlende Genehmigungen kommt. Haben Dienstleister beispielsweise nicht die entsprechende Genehmigung für den Transport von gefährlichen Abfällen, stauen sich diese auf der Baustelle und ein neuer Dienstleister muss beauftragt werden.
Grundsätzlich kann man daher sagen, dass die Weichenstellung für die Höhe der Kosten für den Rückbau auf der Baustelle stattfindet und eine gründliche Eingangsanalyse am Ende Kosten spart. Denn eventuelle Nachträge, die durch eine unvollständige Erkundung am Anfang zurückzuführen sind, treiben die Kosten nach oben.
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