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Mehr Klimaschutz: GEG tritt in Kraft

Ein Gewinn fürs Klima, aber mehr Aufwand für Eigentümer und Bauherren, auf diese Formel bringt es Ulrich Dahl, Geschäftsführer von Engel & Völkers Commercial Rheinland. Gemeint ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft tritt. Die Bundesregierung hat darin unter anderem Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt.

Das GEG bündelt drei Gesetze: das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (wir berichteten). Diese drei treten entsprechend mit Datum 1. November außer Kraft. Ziel des GEG ist, wie auch schon der Vorgänger-Gesetze, bei der Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom in Immobilien Energie zu sparen und immer mehr erneuerbare Energie zu nutzen. Das GEG betrifft sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten.

Was bedeutet das jetzt für Eigentümer von Immobilien und Bauherren? Müssen ihre Gebäude nun höhere Standards erfüllen? Werden dadurch teure Modernisierungen nötig? Werden sich die Baukosten erhöhen?

 Hamburg
- Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses

Es wird einfacher, aber doch komplexer


„Vom Gesetzestext her ist es zunächst einmal einfacher geworden”, sagt Dahl. Auch für Laien seien die Vorgaben schon allein dadurch besser nachvollziehbar, dass es nur noch ein Gesetz statt drei verschiedener Regelwerke gebe. „Mit Blick auf den Klimaschutz ist es außerdem ein sinnvolles Gesetz”, so der Immobilienexperte. „Es drängt die Nutzung fossiler Energieträger weiter zurück.”

Für Eigentümer von Immobilien und Bauherren werde das Thema Energie indes komplexer und unter Umständen teurer. „Wer noch nicht mit modernsten Standards plant, muss mehr in Bau oder Umbau investieren”, erläutert Dahl. Beispielsweise verpflichtet das GEG Bauherren dazu, mindestens eine Form erneuerbarer Energie zu nutzen, etwa in Form einer Solaranlage, einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage oder durch Einsatz von Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.

Pflicht der Eigentümer ist es, bei größeren Renovierungen vorab einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. Auch Makler betrifft das GEG: Sie müssen – wie bislang nur Verkäufer und Vermieter – Interessenten einen Energieausweis vorlegen, in dem auch die CO2-Emissionen des Gebäudes aufgeführt sind.

Empfehlung: GEG immer im Blick behalten


Wie das GEG von Eigentümern aufgenommen wird, sei zwiespältig, sagt Ulrich Dahl. „Einige sehen die Notwendigkeit zum Klimaschutz, andere stöhnen über weitere Verordnungen.” Aber Stöhnen hilft natürlich nicht. Dahl empfiehlt darum Eigentümern und Bauherren, sich intensiv mit den Vorgaben zu beschäftigen. „Das hilft ihnen zum Beispiel einzuschätzen, was in fünf bis zehn Jahren an baulichen Maßnahmen und Kosten auf sie zukommen wird”, erklärt er.

Wer das GEG und seine Folgen mit Fachleuten durchsprechen will, kann sich an seinen Engel & Völkers Immobilienberater vor Ort wenden, an einen Energieberater, die Verbraucherzentrale, an einen Bauträger oder Architekten. „Auf jeden Fall sollte man als Eigentümer das Thema Energie kontinuierlich im Blick behalten”, sagt Ulrich Dahl. „Denn es wird Jahr für Jahr weitere Ergänzungen im Gesetz geben.” (30.10.20)

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