Was bedeutet es für Sie als Eigentümer, wenn sich Ihr Objekt in einem Sanierungsgebiet befindet? Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Und haben Gemeindesatzungen Auswirkungen auf den Wert Ihrer Immobilie und ihre Vermarktbarkeit?
Wird ein Stadtteil zum Sanierungsgebiet erklärt, sollten Sie sich als Immobilieneigentümer auf bestimmte Konsequenzen einstellen. So ist die Gemeinde berechtigt, aufgrund der mit den Sanierungsmaßnahmen einhergehenden Wertsteigerung des Grundstücks bzw. der Immobilie einen Ausgleichsbetrag zu verlangen.
Die Zahlung dieser Pflichtabgabe wird durch die Gemeinde festgelegt und kann sich ggf. über mehrere Jahre erstrecken. Sie als Eigentümer werden also an der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung beteiligt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die unmittelbar sanierungsbedingten Vorteile für Grundstückseigentümer in Form von Bodenwertsteigerungen nicht ohne Gegenleistung bleiben und eine Bereicherung auf Kosten der Gemeinde verhindert wird.
Eigentümer, die ihr Grundstück im Laufe der Sanierung vermarkten wollen, können dies nur zum sanierungsunbeeinflussten Wert tun und sich den Kosten somit nicht entziehen. Zudem müssen Immobilien- und Grundstücksverkäufe von der Gemeinde schriftlich genehmigt werden.
Zu guter Letzt ist auch der Einfluss auf die Vermietbarkeit der Immobilien zu bedenken, da sich die Bauarbeiten nicht selten über mehrere Jahre hinziehen können.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dem Engel & Völkers Ratgeber für Eigentümer:Sanierungs- und Erhaltungsgebiete.(19.8.21)