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Immobilien im Sanierungsgebiet

Was bedeutet es für Sie als Eigentümer, wenn sich Ihr Objekt in einem Sanierungsgebiet be­findet? Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Und haben Ge­meindesatzungen Auswirkungen auf den Wert Ihrer Immobilie und ihre Vermarktbarkeit? 

Konsequenzen für Eigentümer

Wird ein Stadtteil zum Sanierungsge­biet erklärt, sollten Sie sich als Immo­bilieneigentümer auf bestimmte Konsequenzen einstellen. So ist die Gemeinde berechtigt, auf­grund der mit den Sanierungsmaßnah­men einhergehenden Wertsteigerung des Grundstücks bzw. der Immobilie einen Ausgleichsbetrag zu verlangen. 


Die Zahlung dieser Pflichtabgabe wird durch die Gemeinde festgelegt und kann sich ggf. über mehrere Jahre erstrecken. Sie als Eigentümer werden also an der Vorbereitung und Durchfüh­rung der Sanierung beteiligt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die unmittelbar sanierungsbedingten Vorteile für Grundstückseigentümer in Form von Bodenwertsteigerungen nicht ohne Gegenleistung bleiben und eine Bereicherung auf Kosten der Gemeinde verhindert wird. 

Verkäufe müssen von der Gemeinde genehmigt werden 

Eigentümer, die ihr Grundstück im Laufe der Sanierung vermarkten wollen, können dies nur zum sanierungsunbeein­flussten Wert tun und sich den Kosten somit nicht entziehen. Zudem müssen Immobilien-­ und Grundstücksverkäufe von der Gemeinde schriftlich geneh­migt werden. 


Dies gilt ebenfalls für die Bestellung von grundstücksbelastenden Rechten wie z.B. Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten oder Nießbrauchsrechten. Damit soll die Gemeinde finanzielle Belastungen des Grundstücks verhindern können, die nicht baulichen Investitionen auf dem Grundstück dienen, und die Entrichtung des Ausgleichsbeitrags sichern. 

Zu guter Letzt ist auch der Einfluss auf die Vermietbarkeit der Immobilien zu bedenken, da sich die Bauarbeiten nicht selten über mehrere Jahre hinziehen können.


Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dem Engel & Völkers Ratgeber für Eigentümer:Sanierungs- und Erhaltungsgebiete.(19.8.21)

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